Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs
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Wer gegen wichtige Zulassungsbestimmungen verstößt, muss mit der Zwangsstilllegung seines Kraftfahrzeugs rechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer Zwangsstilllegung darf das betreffende Kraftfahrzeug nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
- Hauptsächlich können technische Mängel, unzulässige Umbauten, Verzug bei Kfz-Steuer und Versicherung oder versäumte Ummeldung nach Verkauf zur zwangsweisen Stilllegung führen.
- Vermeiden können Fahrzeughalter die Zwangsstilllegung, indem sie bei Mahnungen sofort reagieren und ihre ausstehenden Verbindlichkeiten begleichen bzw. die geforderten Maßnahmen ergreifen.
Was ist eine Zwangsstilllegung?
Bei der Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs erlischt die Erlaubnis, mit dem betreffenden Pkw, Nutzfahrzeug oder Motorrad am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Die Stilllegung erfolgt durch das Entfernen des amtlichen Siegels am Kfz-Kennzeichen und Einzug der Zulassungsbescheinigung Teil I, landläufig auch als Fahrzeugschein bekannt.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörde ist grundsätzlich die Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Wenn der Halter des Fahrzeugs nach Aufforderung nicht bei der Zulassungsstelle erscheint, um die Stilllegung vornehmen zu lassen, kann das Fahrzeug auch polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben werden.
Welche Konsequenzen hat die Zwangsstilllegung?
Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Wer das Fahrzeug an einen anderen Ort bringen will, muss es dann auf einem Anhänger transportieren.
Darüber hinaus entstehen durch die Zwangsstilllegung deutlich höhere Kosten als für eine reguläre Ab- oder Ummeldung. Wer trotz Stilllegung mit dem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Welche Ursachen können zur Zwangsstilllegung führen?
Eine Zwangsstilllegung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Zu den wichtigsten Ursachen zählen insbesondere
- Technische Mängel. Stellt sich bei einer Hauptuntersuchung oder Kontrolle heraus, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist, kann die Behörde eine Zwangsstilllegung veranlassen, wenn der Fahrzeughalter die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt. Unter Umständen kann auch unzulässige Software des Herstellers – Stichwort: Abgasmanipulation – zur Stilllegung führen, wenn der Halter die erforderlichen Updates nicht vornehmen lässt.
- Unzulässige Umbauten. Wer beispielsweise die Motorleistung manipuliert, sicherheitsrelevante Bauteile entfernt oder für den Fahrzeugtyp nicht zugelassene Reifen montiert, riskiert ebenfalls die Zwangsstilllegung.
- Kein Versicherungsschutz. Wenn der Fahrzeughalter die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt oder das Fahrzeug nicht versichert ist, kann dies die Stilllegung nach sich ziehen.
- Verzug bei der Kfz-Steuer. Auch die Nichtzahlung der fälligen Kfz-Steuer kann zur zwangsweisen Stilllegung des Fahrzeugs führen.
- Keine Ummeldung. Wenn das Fahrzeug verkauft wird und der neue Halter die Ummeldung nicht zeitnah vornimmt, kann dies die Stilllegung nach sich ziehen.
Rechtsgrundlagen und Ablauf des Verfahrens
Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Regeln eine Zwangsstilllegung abläuft, ist gesetzlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Zwangsstilllegung finden sich in erster Linie in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) sowie in unterschiedlichen Abschnitten des Kraftfahrtsteuergesetzes (KraftStG).
Verfahrensablauf
Vor der Zwangsstilllegung gibt die zuständige Behörde dem Fahrzeughalter meist Gelegenheit, die Mängel zu beheben bzw. die ausstehenden Versicherungsbeträge oder Steuern nachzuzahlen. Hierbei setzt die Behörde dem Halter im Regelfall eine Frist, innerhalb der er die Nachweise für die beanstandeten Zahlungen oder technischen Arbeiten vorlegen muss.
Lässt der Fahrzeughalter diese Frist verstreichen, kommt es zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Unter Umständen kann dabei sogar die Polizei zum Wohnsitz des Halters kommen, um direkt vor Ort die Entsiegelung der Kennzeichen vorzunehmen und die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen.
Wie kann ich eine Zwangsstilllegung vermeiden?
Da eine Zwangsstilllegung nicht ohne Vorankündigung erfolgt, können Sie als Fahrzeughalter diese Maßnahme vermeiden und sich somit hohe Kosten und viel Ärger ersparen. Hier die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung der zwangsweisen Stilllegung im Überblick:
- Entrichten Sie pünktlich Ihre Kfz-Steuer und die Beiträge für die Kfz-Versicherung. Am besten richten Sie eine Lastschrift ein, um Zahlungsverzug zu vermeiden.
- Begleichen Sie überfällige Zahlungsbeträge unverzüglich, wenn Sie eine Mahnung wegen ausstehender Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge erhalten.
- Vermeiden Sie technische Manipulationen an Ihrem Fahrzeug.