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Zahlt die Vollkasko bei einem Nagel im Reifen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Manch ein Autofahrer stand schon vor seinem Auto und wunderte sich über einen platten Reifen. Bei genauerem Hinsehen stellte sich heraus: Ein Nagel oder eine Schraube steckte im Gummi. Übernimmt die Vollkasko die Kosten für den neuen Reifen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaputte Reifen durch Nägel sind selten mitversichert.
  • Werden Reifen durch einen Unfall beschädigt, besteht allerdings Versicherungsschutz.
  • Wurde der Reifen durch Vandalismus zerstört, leistet die Vollkasko ebenfalls.
  • Einige Versicherer bieten in ihren Premiumtarifen in der Vollkasko speziellen Versicherungsschutz für kaputte Reifen durch spitze Gegenstände.

Platte Reifen – nicht jeder Versicherer zahlt

Grundsätzlich bezahlt die Vollkaskoversicherung einen platten Reifen, wenn dieser bei einem vom Fahrer des versicherten Fahrzeugs verursachten Unfall beschädigt wird. Nun setzen aber die Versicherer einen Nagel im Reifen nicht mit einem Unfall gleich. Reifen, die durch einen spitzen Gegenstand beschädigt werden, fallen gerade bei Altverträgen nicht unter den Versicherungsschutz.

Anders verhält es sich, wenn der Reifen durch Dritte vorsätzlich zerstört, also aufgestochen oder aufgeschlitzt wird. Dies fällt unter die Vandalismusklausel. In diesem Fall besteht wiederum Versicherungsschutz. Ob es allerdings bei ganz normalen Reifen Sinn macht, den Versicherer einzuschalten, bleibt fraglich und sollte sehr genau nachgerechnet werden.

In den meisten Fällen bleibt die Versicherung außen vor, da die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung die Kosten für einen neuen Reifen übersteigt. Käme es doch zur Leistung durch die Versicherung, wäre die Folge, dass der Vertrag in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft würde. Am Ende wären die Kosten bei Schadensübernahme durch die Versicherung höher, als wenn der Reifen gleich aus eigener Tasche bezahlt würde.

Kaputte Reifen und die Teilkaskoversicherung

Während einige Versicherungsgesellschaften eine Erstattung von durch einen spitzen Gegenstand zerstörte Reifen generell ausklammern, bieten andere Versicherer in der Teilkasko expliziten Versicherungsschutz für diesen Fall an.

Die meisten Autoversicherungen stellen ihren Versicherungsnehmern unterschiedliche Tarifmodelle mit unterschiedlicher Leistungsbandbreite, aber auch entsprechend unterschiedlichen Prämien, zur Auswahl. Die Luxusvariante unter den Tarifen schließt oft den Ersatz für defekte Reifen mit ein. Dazu zählt nicht nur ein Nagel im Reifen, sondern auch, wenn der Reifen beispielsweise durch Parken am Bordstein beschädigt wurde. Ein Punkt spricht besonders für die Lösung mit der Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko kennt keine Schadensfreiheitsklassen. Eine Regulierung des Schadens wirkt sich nicht auf den Beitrag im nächsten Jahr aus.

Allerdings gilt auch bei der Teilkasko, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung möglicherweise den Neupreis eines Reifens übersteigt. Schon bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro liegt der Wert eines Reifens häufig darunter. Ein Markenreifen aus dem hochpreisigen Segment mit den Abmessungen 205/55 R16 als Ganzjahresreifen ist schon für unter 100 Euro erhältlich. Es fragt sich daher, ob der Mehrbeitrag für die Premiumversicherung im Hinblick auf die Erstattung eines Reifens gerechtfertigt ist. Wichtig ist in diesem Fall, welche weiteren Vorteile außer der Reifenversicherung eine solche Teilkaskoversicherung noch bietet, die den Aufpreis rechtfertigen.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem Nagel im Reifen greift die Vollkaskoversicherung, wenn der Schaden durch Vandalismus oder einen anderen versicherten Schadensfall entstanden ist. Einige Versicherungen bieten Reifenschutz in ihren Premiumtarifen an. Im Basisschutz sind Reifen selten mitversichert.

Sie können mit einem Nagel im Reifen zur nächsten Werkstatt fahren, solange der Reifen keine Luft verliert. Belassen Sie dafür den Nagel bis zur Reparatur im Reifen.

Ein Reifen kann nicht mehr repariert werden, wenn dieser

  • ein Loch mit mind. 6 mm Durchmesser aufweist
  • die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreitet
  • der Gummi des Reifen beschädigt oder gerissen ist

Informieren Sie sich in der Anleitung des Reifen-Reparaturkits. In der Regel sollte eine Fahrt mit geflickten Reifen nicht weiter als 30 - 50 Kilometern durchgeführt werden.