Warnwestenpflicht in Deutschland und Europa
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
In Deutschland besteht seit Juli 2014 eine Warnwestenpflicht. Dieser Umstand geht darauf zurück, dass Fahrer eines Kraftfahrzeugs auf eine deutlich größere Distanz sichtbar sind, wenn sie nach einer Panne aus dem Auto aussteigen müssen und eine Warnweste tragen. Für welche Verkehrsteilnehmer die Warnwestenpflicht im Detail gilt und wie die gesetzlichen Bestimmungen in anderen Ländern Europas ausfallen, zeigt der nachfolgende Ratgeber auf.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland besteht lediglich eine Mitführpflicht für Warnwesten.
- Ob der Fahrer die Warnweste trägt, wenn er das Fahrzeug auf einer Straße verlassen muss, liegt in seinem eigenen Ermessen.
- In anderen Ländern der Europäischen Union gelten mitunter strengere Regeln.
- Der Gesetzgeber erlaubt lediglich genormte Warnwesten in den Farben Gelb, Orange und Rot-Orange, die mit Reflektoren versehen sind.
Alle wichtigen Infos zur Warnwestenpflicht in Deutschland
Die Warnwestenpflicht regelt Paragraph 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Demnach muss zu jeder Zeit eine Warnweste griffbereit im Fahrzeug liegen. Die Regelung betrifft alle hierzulande zugelassenen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Zug- beziehungsweise Sattelzugmaschinen, nicht jedoch Motorräder und Wohnmobile. Unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Insassen muss jedoch nur eine Warnweste vorhanden sein.
Unser Rat:
Auch wenn der Gesetzgeber lediglich eine Warnweste vorschreibt, rät es sich an, je Insasse eine Weste mitzuführen.
Kurioserweise besagt die Warnwestenpflicht hierzulande lediglich, dass Sie eine Warnweste mitführen und diese bei einer Kontrolle vorzeigen müssen. Was das Tragen der Warnweste angeht, gibt es zwar Empfehlungen, doch eine Tragepflicht besteht nicht. Stattdessen vertraut das Verkehrsministerium auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Diese sollen eine Warnweste nach eigenem Ermessen anziehen, wenn sie es für notwendig erachten – beispielsweise nachts, auf Autobahnen oder aufgrund schlechter Sichtverhältnisse.
Tipp:
Obwohl keine Verpflichtung dazu besteht, ist es empfehlenswert, stets eine Warnweste zu tragen, wenn Sie das Fahrzeug direkt an einer Straße oder außerhalb von Ortschaften verlassen.
Die Warnwestenpflicht für gewerbliche genutzte Fahrzeuge
Für gewerbliche Fahrzeuge (auch Personenkraftwagen) gilt die Warnwestenpflicht schon länger. Sie ergibt sich aus der „DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge“ der Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft – kurz BG Verkehr. Unternehmer müssen Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für mindestens einen Versicherten ausrüsten. Sind ständig mehr Personen mit dem Fahrzeug unterwegs, besteht für Unternehmen die Verpflichtung, für jeden Insassen eine Warnweste bereitzustellen.
Besonderer Hinweis:
Nach einem Unfall oder im Zuge einer Polizeikontrolle muss die Warnweste schnell greifbar sein. Daher empfiehlt es sich, die Weste gut zugänglich im Handschuhfach oder einem der vorderen Türfächer aufzubewahren. Keinesfalls sollten Sie die Warnkleidung im Kofferraum verstauen.
Normen für Warnwesten
Damit Warnwesten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, müssen sie bestimmte Merkmale aufweisen. Die Vorgaben lassen sich in der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 und der DIN-Norm DIN EN 471:2003+A1:2007 nachlesen. Diese schreiben mehrere umlaufende, mindesten fünf Zentimeter breite Reflektorstreifen vor, damit die Weste aus jeder Richtung Licht reflektieren kann. Außerdem muss das Material fluoreszierend sein und die Farbe Gelb, Orange oder Rot-Orange aufweisen.
Die Anschaffungskosten für genormte Warnwesten fallen recht günstig aus. Sie können diese beispielsweise an Tankstellen und in Baumärkten kaufen und im Internet. Warnwesten für Kinder sind ebenfalls erhältlich.
Wichtiger Hinweis:
Bewahren Sie Warnwesten möglichst lichtgeschützt auf. Andernfalls besteht das Risiko, dass die leuchtende Signalfarbe mit der Zeit ausbleicht.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Warnwestenpflicht?
Da lediglich eine Mitführpflicht besteht, stellen Ordnungshüter nur dann ein Bußgeld aus, wenn der Fahrer die Warnweste bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann. Dieses fällt mit 15 Euro vergleichsweise niedrig aus. Wer nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb des Autos auf der Straße ohne Warnweste unterwegs ist, jedoch eine Weste im Fahrzeug hat, riskiert dagegen kein Bußgeld.
Kommt es jedoch zu einem Folgeunfall, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer Sie wegen der fehlenden Warnweste übersehen hat, schreibt die Versicherung Ihnen womöglich eine Teilschuld am Unfall zu. Um den Schutz durch die Kfz-Versicherung nicht zu gefährden, sollten Sie daher stets eine Warnweste tragen, wenn Sie das Auto nach einer Panne beziehungsweise einem Unfall verlassen.
Die Warnwestenpflicht in anderen europäischen Ländern
Welche Bestimmungen hinsichtlich Warnwesten gelten, legt jedes Land in Eigenregie fest. Daher fallen die Vorgaben in den europäischen Staaten unterschiedlich aus. Sie sollten sich vor einem Urlaub über die aktuellen Regelungen informieren. Dies gilt sowohl für Reisen mit dem eigenen Fahrzeug als auch für Touren mit einem Mietwagen. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Regeln verschiedener europäischer Länder zur Warnwestenpflicht:
Land
|
Regelung zur Warnweste
|
Bußgeld
|
|
---|---|---|---|
Belgien | Es besteht eine Tragepflicht der Warnweste für den Fahrer. Für das Nichtmitführen gibt es keine Strafe. Gilt für Pkw und Motorräder. | Ab 55 Euro | |
Bulgarien | Tragepflicht für Fahrer und Mitfahrer (gilt auch für Motorräder). | Ab 25 Euro | |
Finnland | Mitführen und Tragen empfohlen für alle Insassen. | - | |
Frankreich | Mitführpflicht und Tragepflicht. Die Weste muss der Fahrer bereits vor Verlassen des Fahrzeugs anlegen. Auch für Fahrradfahrer besteht nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen Tragepflicht. | Ab 90 Euro (Fahrradfahrer ab 22 Euro) | |
Italien | Tragepflicht, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen wird. Gilt für alle Insassen. Kein Bußgeld bei Nichtmitführen. | Ab 41 Euro | |
Kroatien | Tragepflicht nach Unfall, auch innerhalb von Ortschaften. | - | |
Luxemburg | Tragepflicht für Fahrer auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auch Fußgänger müssen nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen. | Ab 74 Euro | |
Niederlande | Keine Pflicht. | - | |
Norwegen | Mitführ- und Tragepflicht existiert, gilt jedoch nur für Fahrer von in Norwegen zugelassenen Autos und Motorrädern (also unter Umständen auch für Mietwagen). | Keine für ausländische Fahrzeuge | |
Österreich | Mitführ- und Tragepflicht auf Autobahn oder Landstraße. | Ab 14 Euro | |
Polen | Warnwestenpflicht für jede Person auf der Straße außerhalb geschlossener Ortschaften, nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen. | ||
Portugal | Mitführ- und Tragepflicht für in Portugal zugelassene Fahrzeuge. | Ab 60 Euro | |
Rumänien | Mitführ- und Tragepflicht für den Fahrer. | Ab 45 Euro | |
Schweiz | Keine Pflicht. | - | |
Serbien | Mitführ- und Tragepflicht für den Fahrer. | Ab 25 Euro | |
Slowakei | Warnwestenpflicht gilt für Autos und Motorräder sowie sämtliche Insassen. | Ab 50 Euro | |
Slowenien | Keine Mitführpflicht, aber Tragepflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. | Ab 40 Euro | |
Spanien | Tragepflicht für den Fahrer. | Ab 100 Euro | |
Tschechien | Mitführpflicht. | ||
Ungarn | Warnwestenpflicht für Fußgänger außerhalb von Ortschaften, die auf der Straße oder dem Seitenstreifen gehen. Gilt ebenso für alle Fahrer und Insassen. | Ab 100 Euro |