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Sonderzubehör: Auf was Sie bei der Kaskoversicherung achten müssen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Sonderzubehör bezeichnet die Zusatzausstattung eines Autos. Entsprechendes Zubehör steigert nicht nur den individuellen Komfort, sondern in der Regel auch den Wert des Wagens. Daher sind entsprechende Umbauten auch für die Kfz-Versicherer relevant. Für Fahrzeughalter stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Assekuranz im Leistungsfall für Sonderzubehör zahlt. Der nachfolgende Ratgeber widmet sich der Beantwortung dieser Frage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Sonderzubehör gelten sämtliche Komponenten, die über die Standardausstattung des Fahrzeugs hinausgehen und fest oder lose mit diesem verbunden sind.
  • Versicherungen erstatten im Schadensfall ausschließlich fest mit dem Auto verbundenes Zubehör.
  • Auf welches Sonderzubehör sich der Leistungsumfang erstreckt, hängt vom gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.
  • Eine wichtige Variable bei der Wahl der Kaskoversicherung ist die Deckungssumme für Sonderzubehör, die je nach Angebot unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Definition: Welche Komponenten gelten als Sonderzubehör?

Im Allgemeinen fallen unter den Begriff des Sonderzubehörs sämtliche Teile, die mit der Nutzung des Fahrzeugs in Verbindung stehen und sich am oder im Auto befinden. Versicherungsgesellschaften unterscheiden an dieser Stelle grob zwischen fest installierten Komponenten und solchen, die sich lose mit dem Fahrzeug verbinden lassen.

Zur ersten Gruppe gehören beispielsweise Dachgepäckträger, Anhängerkupplungen und fest integrierte Navigationssysteme sowie Radios. Großer Beliebtheit erfreuen sich auch Ladestationen für das Smartphone und Freisprechanlagen. Prinzipiell kann es sich hierbei sowohl um werksmäßig eingebaute Sonderausstattung als auch um nachträglich eingebaute Bestandteile handeln. Eine Sonderstellung nehmen Tuningteile – beispielsweise Alufelgen, besondere Auspuffanlagen oder Spoiler – ein, die je nach Versicherung als fest installierte oder eigenständige Komponenten eingeschätzt werden.

Der zweiten Kategorie lässt sich sämtliches Zubehör zurechnen, welches nicht fest mit dem Auto verbunden ist. Als typische Beispiele für loses Sonderzubehör gelten mobile Navigationsgeräte und Smartphones.

Leistungsumfang der Kaskoversicherung vom gewählten Tarif abhängig

Das Sonderzubehör ist ausschließlich für Teil- und Vollkaskoversicherungen von Bedeutung, da die Kfz-Haftpflicht lediglich für Schäden aufkommt, die Dritten durch das Handeln des Versicherungsnehmers entstehen. Für gewöhnlich sind nur die fest mit dem Auto verbundenen Geräte mitversichert. Da jede Assekuranz selbst definieren kann, welche Komponenten als versichertes Sonderzubehör gelten, kann der Leistungsumfang von Anbieter zu Anbieter variieren. Daher rät es sich an, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Viele Kaskoversicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, weitere Teile zu versichern. Allerdings verlangen die Assekuranzen dafür in der Regel einen Zuschlag. Es gibt jedoch auch Komponenten, die sich nicht versichern lassen. Für gewöhnlich erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf lose Teile, da Sie entsprechende Gegenstände beziehungsweise Geräte mitnehmen können, wenn Sie das Auto verlassen.

Deckung für Sonderzubehör beachten

Autohalter müssen sich nicht nur darüber informieren, auf welches Zubehör sich die Kaskoversicherung erstreckt. Es besteht ebenso die Notwendigkeit, die sogenannte Deckungssumme zu berücksichtigen. Diese gibt an, welchen Betrag die Versicherung im Schadensfall maximal übernimmt. Auch diese Summe variiert von Police zu Police. In Standardtarifen fällt die Wertgrenze für Sonderzubehör meist recht niedrig aus. Wer sich für einen Premiumtarif entscheidet, ist im Regelfall auf der sicheren Seite.

Für Verbraucher empfehlen sich vor allem Kaskotarife, in denen eine gewisse Sonderausstattung bereits inkludiert ist. Ein fest eingebautes Navigationsgerät sollte zum Beispiel bis zu einem Wert von 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert sein.

Den Versicherungsschutz auf Sonderzubehör erweitern

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einer Kfz-Versicherung anmelden, weiß diese natürlich nichts von eventuell vorhandenem Sonderzubehör. Daher kalkulieren die Versicherungsgesellschaften zunächst mit der Serienausstattung. Verfügt ihr Fahrzeug über zusätzliches Zubehör, müssen Sie die Versicherung darüber in Kenntnis setzen – und zwar nach jeder Neuanschaffung entsprechender Teile.

Bei den meisten Assekuranzen reicht es aus, dafür ein spezielles Formular auszufüllen, welches den Neuwert des Fahrzeugs inklusive Sonderzubehör erfasst. Von dieser Summe hängt auch der Zuschlag ab, den die Versicherung gegebenenfalls verlangt. Wer zusätzliche Ausstattung nicht angibt, muss bei einem Leistungsfall mit bösen Überraschungen rechnen – beispielsweise, weil die Versicherung eine gestohlene HiFi-Anlage oder neu angebrachte Leichtmetallfelgen nicht berücksichtigt.

Sonderausstattung mitzuversichern ist prinzipiell nur möglich, wenn diese den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Andernfalls erlischt die Versicherung. Im schlimmsten Fall kann nicht genehmigtes, beziehungsweise gegen Vorschriften verstoßendes, Zubehör sogar zur Aberkennung der Zulassung führen.

Mit einem Versicherungsvergleich den passenden Tarif finden

Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Kaskotarife stellt es für die meisten Fahrzeughalter ein schwieriger Unterfangen dar, das für sie optimale Angebot ausfindig zu machen. Dies gilt umso mehr, wenn die Police eine erweiterte Absicherung für Sonderzubehör beinhalten soll. Für einen guten Überblick über einzelne Anbieter bietet sich der Versicherungsvergleich bei Verivox an.