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SF-Klasse reaktivieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Es kommt immer wieder vor, dass ein Fahrzeughalter einige Jahre kein Auto versichert hatte. Ein Grund kann die Nutzung eines Dienstwagens sein, ein anderer, dass er im Ausland lebte. Wenn der Tag kommt, dass er in Deutschland wieder ein Fahrzeug zulassen möchte, stellt sich natürlich die Frage, wie es mit der SF-Klasse aussieht. Gerade, wer viele Jahre schadensfrei gefahren ist, möchte nicht wieder als Fahranfänger eingestuft werden. Wie lange bleibt die alte SF-Klasse gültig und wie kann man sie reaktivieren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem längeren Zeitraum ohne eigenes Fahrzeug ist es möglich, die alte SF Klasse zu reaktivieren.
  • Die Fristen, wie lange die alte SF Klasse Gültigkeit besitzt, weichen bei den einzelnen Versicherern voneinander ab.
  • Der Versicherungsnehmer hat das Recht, sich von seiner letzten Versicherung bei Vertragsende eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
  • Einige Versicherer verlangen den Nachweis, dass die Fahrerlaubnis während der Pause gültig war.

SF Klasse reaktivieren: Keine einheitlichen Fristen

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Frist, wie lange eine SF-Klasse während einer Versicherungspause ihre Gültigkeit behält. Dieser Zeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Üblicherweise legen die Versicherungsgesellschaften eine Dauer von sieben bis zehn Jahren zugrunde. Es gibt aber auch Gesellschaften, die keinerlei Befristung kennen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer lückenlos nachweisen kann, dass er in dieser Zeit unfallfrei gefahren ist.

Wie kann man die SF-Klasse für die Zukunft sicherstellen?

Der zielführendste Weg, vor Abmeldung des eigenen Autos sicherzustellen, in Zukunft die SF Klasse reaktivieren zu können, ist eine Bestätigung des Versicherers bei Auflösung des Vertrages. Ebenso nützlich ist es, die alten Vertragsunterlagen aufzubewahren. Die alten Rabatte werden nur angerechnet, wenn der Nachweis möglich ist. Es kann sein, dass der letzte Versicherer in Deutschland die Daten nach einigen Jahren gelöscht hat. Die Frist dafür variiert von Versicherer zu Versicherer. Die Mindestdauer der Datenspeicherung beträgt gemäß Paragraf 257 Handelsgesetzbuch (HGB) sechs Jahre.

Datenlöschung vorbeugen

Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes sieht vor, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Anfrage einen Nachweis über die Dauer der Versicherung und die Anzahl der gemeldeten Schäden ausstellen muss. Mit diesem Dokument sind Versicherungsnehmer am besten gewappnet, wenn die Daten bereits beim Versicherer gelöscht wurden.

Einige Gesellschaften verlangen den Nachweis, dass der Versicherungsnehmer während der gesamten Dauer einen gültigen Führerschein besaß. Andernfalls stufen sie pro Jahr eine SF Klasse zurück.

Wer im Ausland war und dort ein Fahrzeug zugelassen hatte, sollte sich unbedingt vom dortigen Versicherer bestätigen lassen, wie lange er unfallfrei gefahren ist.

SF Klasse reaktivieren auch bei Versichererwechsel

Wer nach einigen Jahren Pause wieder ein Fahrzeug zulassen möchte, ist zur Sicherung der SF Klasse nicht gezwungen, das Auto wieder bei der letzten Gesellschaft zu versichern. Im ersten Schritt sucht der Fahrzeughalter die Gesellschaften aus, deren Angebote am besten passen. Im zweiten Schritt schaut er dann, welcher der Anbieter die alte SF Klasse ohne größeren Aufwand wieder reaktiviert.

Es ist auch möglich, die SF Klasse einer anderen Person aus der Familie wieder zu reaktivieren. Angenommen, der Opa fährt seit zehn Jahren kein Auto mehr. Der Enkel hat bereits seit sieben Jahren den Führerschein. In diesem Fall kann er die SF Klasse des Großvaters mit dem Zeitraum übernehmen, seit dem er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.