Schreiben an Versicherung zur Schadensregulierung: Vorlage
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Auf deutschen Straßen krachte es im Jahr 2018 mehr als 2,6 Millionen Mal. Selbst wenn lediglich ein Sachschaden entsteht, stellt ein Unfall immer ein ärgerliches Ereignis für den beziehungsweise die Fahrzeughalter dar. Um als Unfallopfer nicht auf den Kosten für die Reparatur sitzenzubleiben, ist es notwendig, Kontakt zur Versicherung zu suchen. Worauf es dabei im Detail ankommt, wissen jedoch nur die wenigsten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer einen Unfall hat, muss diesen aufgrund der Anzeigepflicht in jedem Fall der Versicherung melden – unabhängig von der Schuldfrage.
- Ist ein Fahrzeugführer unverschuldet an einem Unfall beteiligt, sollte er ein Anschreiben zur Schadensregulierung an die gegnerische Versicherung aufsetzen, um eine zügige Kostenübernahme zu erwirken.
- Das Schreiben an die Assekuranz beinhaltet im Wesentlichen die Schilderung des Unfallhergangs sowie der daraus entstandenen Schäden.
- Mithilfe einer Vorlage können Betroffene die Schadensregulierung bei der Versicherung des Unfallverursachers ohne großen Aufwand beantragen.
Anzeigepflicht: In jedem Fall die Versicherung informieren
Unabhängig davon, ob ein Fahrzeugführer Unfallopfer oder -verursacher ist, muss er den entstandenen Schaden unverzüglich seiner Versicherung melden. Nach Paragraph 30 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht hierzulande eine sogenannte Anzeigepflicht. Bei einigen Assekuranzen gilt eine Frist von einer Woche, bei anderen sind es zwei Wochen.
Die Versicherungsgesellschaft muss die Schadensmeldung mit Unfallprotokoll in schriftlicher Form erhalten. Daher besteht für Fahrzeugführer die Notwendigkeit, den Unfall zu dokumentieren. Sie müssen den Namen und die Anschrift des Unfallgegners notieren sowie sein Kennzeichen und seine Versicherung. Zusätzlich gilt es, einen kurzen Unfallbericht zu verfassen und diesen nach Möglichkeit von dem anderen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Eine Sondersituation ist gegeben, wenn durch den Unfall lediglich ein kleiner Blechschaden entsteht. In diesem Fall ist es häufig möglich, sich zu einigen, ohne die Versicherung einzuschalten. Hier bietet es sich an, auf ein Einigungsprotokoll zurückzugreifen.
Wer einen Unfall nicht meldet, muss damit rechnen, dass der Versicherer die Zahlung ablehnt oder kürzt. Grundsätzlich ist es ratsam, die Gesellschaft sofort anzurufen. Sie kann den Vertragspartner einerseits über seine Rechte informieren und ihm andererseits Tipps geben, wie er sich verhalten sollte.
Die Schadensregulierung bei der gegnerischen Versicherung beantragen
Prinzipiell muss immer die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers für die Schäden desjenigen aufkommen, der den Crash nicht verschuldet hat. Dies bezieht sich nicht nur auf Sach- und Personenschäden, sondern ebenso auf Vermögensschäden. Um als Unfallopfer schnell Geld von der gegnerischen Versicherung zu erhalten, besteht die Notwendigkeit, eine Schadensregulierung zu beantragen.
Wer keine Angaben zur gegnerischen Versicherung hat, kann sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Mittels des notierten Nummernschildes können die dortigen Mitarbeiter herausfinden, welche Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich ist.
Welche Informationen sollte das Schreiben zur Schadensregulierung enthalten?
Damit die gegnerische Assekuranz den Schaden anstandslos übernimmt, ist es notwendig, den Vorfall möglichst detailreich zu schildern. Daher sollte das Schreiben an die Versicherung zur Schadensregulierung Daten zu folgenden Aspekten beinhalten:
- Ort des Unfalls
- Tag und Uhrzeit des Vorfalls
- Nummernschilder der Unfallwagen
- Name und Anschrift der Versicherung
- Namen und Anschriften des Unfallopfers
- Name und Versicherungsnummer des Unfallgegners
- Unfallprotokoll
- Unfallskizze
- Fotos von entstandenen Sachschäden
- Fotos von der Unfallstelle
- Schadensgutachten mit Rechnung
- Kostenvoranschlag einer Werkstatt
- Name und Anschrift von Zeugen (falls vorhanden)
- Unterschrift des Anspruchsberechtigten
Vorlage für ein Anschreiben zur Schadensregulierung
Die Vorlage für ein Schreiben zur Schadensregulierung soll eine erste Hilfe bieten. Allerdings besteht in jedem Fall die Notwendigkeit, diese an den individuellen Einzelfall anzupassen.
Die Schadensregulierung durch Teil- und Vollkaskoversicherungen
Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Teilkaskoversicherung springen lediglich bei Elementarschäden, Wildunfällen sowie Diebstahl ein. Eine Vollkaskoversicherung trägt dagegen auch bei Eigenverschulden die Kosten. Allerdings ist für gewöhnlich eine gewisse Selbstbeteiligung erforderlich. Zusätzlich sollten Versicherungsnehmer bedenken, dass sie gegebenenfalls nachweisen müssen, dass kein Vorsatz vorlag. Dieser stellt nämlich ein Ausschlusskriterium für die Kostenübernahme dar.
Wie bei der Kfz-Haftpflicht gibt es auch bei der Vollkaskoversicherung eine ein- bis zweiwöchige Frist, innerhalb derer Unfallbeteiligte den Schaden anzeigen müssen. Auch wenn das Schreiben in diesem Fall etwas andere Formulierungen aufweist, sollte es prinzipiell dieselben Informationen enthalten.
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