Schadensregulierung: Wie Sie sich richtig verhalten
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Wie gut oder wie schlecht eine Versicherung ist, zeigt sich leider immer oftmals erst, wenn es um die Schadensregulierung geht. Für den Schadensverursacher ist entscheidend, dass der Versicherer für alle Kosten aufkommt und keine Restkosten beim Versicherungsnehmer verbleiben. Für den Geschädigten ist es wichtig, dass der Schaden schnell und in voller Höhe reguliert wird. In der Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer Schädiger und Geschädigter in einer Person sein, wenn neben der Haftpflichtversicherung auch noch die Kaskoversicherung einbezogen wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schaden darf nicht vorsätzlich entstanden sein. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung seitens des Versicherers gekürzt werden. Zudem verpflichtet sich jeder Versicherte, Schäden nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Der Versicherer muss zeitnah von dem Vorfall unterrichtet werden. Spätestens nach 14 Tagen muss bei den meisten Verträgen eine Meldung vorliegen.
- Der Schaden muss von der Versicherung anerkannt werden. Hier kommen teilweise Gutachter zum Einsatz, denn der Versicherer muss sich vor Betrugsfällen schützen.
Die Schadensregulierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei einer Haftpflichtversicherung verpflichtet sich der Versicherer, dem Kunden in selbstverschuldeten Schadensfällen zu helfen. Kommt eine dritte Person oder deren Eigentum zu Schaden, zahlt die Versicherung Schadensersatz bis zu einer vertraglich festgelegten Summe. Der Versicherte kann diese Leistungen jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn er sich an alle Bedingungen aus dem Versicherungsvertrag hält.
Wie verhalte ich mich nach dem Schadenseintritt?
Schädiger und Geschädigter haben im Fall des Eintritts des Schadensfalls gewisse Pflichten. Zum einen müssen sie der Schadensminderungspflicht nachkommen. Das heißt, Sie müssen dafür sorgen, dass sich der Schaden nicht noch ausweitet. Zum anderen ist der Schadensverursacher gehalten, den Schaden telefonisch sofort der Versicherung zu melden. Im Rahmen der späteren schriftlichen Schadensmeldung sind genaue und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dient es der Klärung des Sachverhaltes, sind die Angaben um Skizzen oder Fotos zu ergänzen.
Die Schadensmeldung liegt als Formular bei den Versicherungen zum Download bereit. Damit ist sichergestellt, dass alle relevanten Fragen abgearbeitet werden und nichts vergessen geht.
Für den Geschädigten gilt, dass er seine Ansprüche gegenüber dem Versicherer noch einmal gesondert geltend machen sollte. Dies geschieht in schriftlicher Form.
Unser Musteranschreiben stellt sicher, dass ebenfalls keine Punkte vergessen gehen und die Schadensersatzforderungen voll umfänglich formuliert werden.
Gutachterbesuch abwarten
Kfz-Schäden sind in der Regel teuer. Auf der anderen Seite benötigen die meisten Menschen ihr Auto zeitnah wieder. Dennoch darf ein beschädigter Wagen nicht ohne Weiteres sofort wieder repariert werden. Die Versicherer schicken inzwischen auch schon bei Schäden um die 1.000 Euro einen Gutachter, der den Schadensumfang genau dokumentiert. Das Fahrzeug muss bis zur Begutachtung in dem Zustand bleiben, in den es durch den Unfall versetzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder einen Kaskoschaden handelt.
Was ist die Direktregulierung?
Eine vereinbarte Direktregulierung ermöglicht dem Versicherungsnehmer eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung. Die Kosten eines durch einen Dritten verursachten Schadens werden zunächst umgehend von der Kfz-Versicherung des Geschädigten übernommen. Die Versicherung geht somit zunächst in Vorleistung. Anschließend setzt sie sich mit dem Versicherer des Unfallverursachers in Verbindung, um die entstandenen Kosten zurückzufordern.
Von Vorteil ist die Direktregulierung insbesondere bei Schadensfällen im Ausland, da sich hier die Schadensregulierung häufig über einen langen Zeitraum erstreckt.
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