Schadenfreiheitsklasse behalten / Schadenfreiheitsklasse reaktivieren
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Die Schadenfreiheitsklasse zu behalten ist für viele Autofahrer wichtig. Denn sie sichert niedrige Beiträge zur KFZ-Versicherung und erlaubt es, die Kosten für das Auto so gering wie möglich zu halten. Damit die Schadenfreiheitsklasse aber behalten oder sogar reaktiviert werden kann, sind einige wichtige Schritte notwendig.
Das Wichtigste in Kürze
- Wurde länger kein Auto angemeldet, kann die alte Schadenfreiheitsklasse angerechnet werden.
- Die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse verfallen nicht.
- Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, legt das Versicherungsunternehmen fest.
- In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre.
- Mit einer Bescheinigung kann die Frist bei einigen Versicherungsunternehmen entfallen.
Wie lange ist die Schadenfreiheitsklasse gültig?
Die Gültigkeit der Schadenfreiheitsklasse legt normalerweise der KFZ-Versicherer fest. Er bestimmt, wie lange der Rabatt aufrechterhalten beziehungsweise anerkannt werden kann. Es gibt keine einheitlichen Regelungen.
Meistens liegt die Zeitspanne zwischen 7 und 10 Jahren. Ferner muss unterschieden werden, ob die eigene Schadenfreiheitsklasse anerkannt werden soll oder ob die Schadenfreiheitsklasse eines anderen übertragen wird. Die Unterschiede sind deutlich erkennbar.
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse eines anderen muss bei einigen Anbietern innerhalb von 12 Monaten erfolgen, bei anderen Anbietern ist es unbegrenzt möglich. Die Anerkennung der eigenen Schadenfreiheitsklasse kann ebenfalls unbegrenzt möglich sein. Soll die eigene Schadensfreiheitsklasse unbegrenzt anerkannt werden, muss eine entsprechende Bestätigung über die Schadenfreiheitsklasse vorhanden sein. Das bedeutet, dass bei Abmeldung des alten Fahrzeuges beim Versicherer eine Bescheinigung eingeholt werden muss, die deutlich aufzeigt, welche Schadenfreiheitsklasse bei Abmeldung des Fahrzeuges vorlag.
Hinweis: Die Schadenfreiheitsklasse kann behalten werden, aber nicht der Schadenfreiheitsrabatt oder die Prozente, die der alte Versicherer ausgelobt hatte. Die Tarife und Beiträge sind bei den Versicherungen unterschiedlich gelagert, sodass eine Übernahme des Rabattes nicht möglich ist. Lediglich die Freiheitsklasse wird im neuen Vertrag berücksichtigt.
Übersicht Tabelle Fristen Schadenfreiheitsklasse nach Anbieter
Versicherung
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So lange erkennt der Anbieter Ihre SF-Klasse an
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Innerhalb dieser Frist ist die SF-Klasse eines anderen übertragbar
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ADAC | unbegrenzt (bei vorheriger Abstimmung, sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre | 12 Monate |
Admiraldirekt | 12 Jahre | 12 Monate |
Allianz | 10 Jahre | unbegrenzt |
Axa | 10 Jahre | unbegrenzt |
Debeka | unbegrenzt (ab 2020: 10 Jahre) | unbegrenzt |
DEVK | 10 Jahre | unbegrenzt |
Europa | 10 Jahre (wenn ununterbrochen Führerschein bzw. wenn das der Vorversicherer bestätigt) | 12 Monate |
Europago | 10 Jahre (wenn ununterbrochen Führerschein bzw. wenn das der Vorversicherer bestätigt) | unbegrenzt |
Generali | unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre | unbegrenzt (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung) |
HDI | 10 Jahre | 10 Jahre (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung |
Huk | 10 Jahre | unbegrenzt (Auskunft vom Vorversicherer) |
Huk24 | 10 Jahre | unbegrenzt |
R+V | unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre | 7 Jahre (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung) |
VHV | unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden) | 12 Monate (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung) |
WGV | unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre | 12 Monate (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung) |
Württembergische | 10 Jahre | unbegrenzt |
Zurich | 7 Jahre | 12 Monate (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung) |
Schadenfreiheitsklasse vor dem Verfall schützen
Wer in eine große Stadt zieht und das Auto nicht mehr benötigt, meldet es ab und hat vielleicht über mehrere Jahre nicht den Bedarf, ein eigenes Fahrzeug neu anzumelden. Gleiches gilt dann, wenn innerhalb der Familie ein Fahrzeug existiert, das auf den einen Ehepartner angemeldet ist und der andere Ehepartner kein eigenes angemeldetes Auto benötigt. Wenn dann nach Jahren wieder ein eigenes Auto angemeldet werden soll, steht die Frage im Raum, was mit der alten Schadenfreiheitsklasse passiert ist.
Um die Schadenfreiheitsklasse vor dem Verfall zu schützen, muss beim Abmelden des eigenen Fahrzeuges immer eine Bescheinigung ausgestellt werden, die die Schadenfreiheitsklasse dokumentiert. Die Bestätigung ist unbegrenzt gültig und wird bei Bedarf einfach beim neuen Versicherungsanbieter vorgelegt. Ob das nach 5 Jahren, 10 Jahren oder nach 20 Jahren geschieht, ist nicht relevant. Die Schadenfreiheitsklasse wird unbegrenzt anerkannt, wenn ein Anbieter für die KFZ-Versicherung ausgewählt wird, der diesen Service anbietet.
Unsere übersichtliche Tabelle im oberen Bereich zeigt deutlich an, welche Versicherung eine unbegrenzte Anerkennung anbietet. Bei der Auswahl der passenden KFZ-Versicherung wird direkt gesteuert, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung stattfindet.
Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person reaktivieren
Es ist nicht notwendig, die eigene Schadenfreiheitsklasse zu nutzen, wenn eine andere Person eine noch bessere Einstufung erreicht hat und diese Einstufung nicht mehr benötigt. Hier gilt es, ebenfalls auf mögliche Fristen zu achten.
Anbieter wie der ADAC erlauben eine solche Übertragung beispielsweise nur innerhalb von 12 Monaten. Andere Anbieter wie die Debeka kennen keine Einschränkungen und erlauben die Nutzung der Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person unbegrenzt. Die genauen Details haben wir in unserer übersichtlichen Tabelle dargelegt, um die Unterschiede zwischen den jeweiligen Anbietern einer Kfz-Versicherung genau aufzuzeigen. So lässt sich gut erkennen, welche Fristen im Bereich der Schadenfreiheitsklasse einzuhalten sind und wie exakt vorgegangen werden muss.
Nochmals unser Hinweis: Die Schadenfreiheitsklasse ist nicht gleichzusetzen mit dem Schadenfreiheitsrabatt. Dieser kann nicht übertragen werden, da der Rabatt von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen kann.
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