Rettungsgasse richtig bilden: So einfach geht's
Stand: 24.04.2023
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Eine Rettungsgasse kann im Notfall Leben retten. Insbesondere nach schweren Unfällen ist jede Minute entscheidend, bis Sanitäter eintreffen. Daher besteht für Fahrzeugführer bei Stau oder zähem Verkehr die Verpflichtung, ausreichend Platz für die Rettungsfahrzeuge zu lassen. Wie eine Rettungsgasse gebildet wird und welche Strafen Autofahrern drohen, die sich nicht an die Vorschriften halten, zeigt der nachfolgende Ratgeber auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Rettungsgasse müssen Sie bei Stau und dem Fahren mit Schrittgeschwindigkeit bilden, wenn Sie auf einer Autobahn oder anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit zwei oder mehr Fahrbahnen unterwegs sind.
- Lediglich die Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts.
- Den Standstreifen zu befahren, ist nur erlaubt, wenn Ordnungshüter Sie explizit dazu auffordern oder um für ausreichend Platz für die Rettungsgasse zu sorgen.
- Wer seine Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse ignoriert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Was ist eine Rettungsgasse?
Der Begriff Rettungs- beziehungsweise Notgasse bezeichnet eine freie Fahrspur für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge. Kraftfahrzeugfahrer müssen die sogenannte „freie Gasse“ (Amtsdeutsch) immer dann bilden, wenn sie auf der Autobahn oder einer anderen mehrspurigen Richtungsfahrbahn außerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren können oder im Stau stehen. Ob sich tatsächlich Rettungskräfte nähern, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Bei der Bildung einer Rettungsgasse sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sie breit genug ist. Schließlich muss es auch großen Einsatzfahrzeugen möglich sein, zum Unfallort zu gelangen. Dazu zählen neben Fahrzeugen der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) auch Abschleppwagen und Straßendienstfahrzeuge wie Schneepflüge.
Rettungsgasse in Deutschland: Diese gesetzlichen Regelungen gelten
Je schneller Rettungskräfte Verletzte nach einem Unfall versorgen können, desto höher ist ihre Überlebenschance. Außerdem können Einsatzkräfte die Unfallstelle schneller räumen, je zügiger sie vor Ort sind. Daher regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) detailliert, in welchen Fällen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden müssen. In Paragraph 11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:
- „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge […] für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ (Quelle: Stvo.de)
Darüber hinaus müssen Sie auch dann Platz schaffen, wenn Einsatzfahrzeuge ihr Kommen durch Blaulicht und/oder ein Martinshorn ankündigen, sie also im Besitz eines Wegerechts sind.
Eine Rettungsgasse bilden: So funktioniert‘s
Wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern, müssen Sie zunächst Ihre Geschwindigkeit verringern und sich orientieren, aus welcher Richtung die Rettungskräfte eintreffen.
Wo die freie Gasse gebildet wird, ist genau festgelegt: Die Rettungsgasse liegt immer rechts neben der äußersten linken Spur. Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie dagegen auf der mittleren oder rechten Fahrspur unterwegs, fahren Sie nach rechts.
Bei der Annäherung an einen Stau können Sie das Warnblinklicht einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer vor dieser Gefahr zu waren. Den Standstreifen auf Autobahnen zu befahren ist nicht gestattet. Dieser darf – ebenso wie die Rettungsgasse – lediglich von Einsatzfahrzeugen genutzt werden. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Polizei Sie dazu auffordert, auf den Standstreifen auszuweichen oder andernfalls keine Möglichkeit besteht, die freie Gasse zu bilden.
Striktes Überholverbot in der Rettungsgasse
In der Rettungsgasse ist es nicht erlaubt, andere Fahrzeuge zu überholen. Das Überholverbot erstreckt sich ebenso auf den Standstreifen und gilt auch für Motorradfahrer. Darüber hinaus ist es strengstens verboten, den Einsatzfahrzeugen in der freien Gasse hinterherzufahren.
Unerlaubtes Fahren in der Rettungsgasse
Unerlaubtes Fahren in der Rettungsgasse wird ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro geahndet. Auch ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg drohen.
Werden durch das unberechtigte Nutzen der Rettungsgasse zudem Einsatzfahrzeuge behindert, steigt das Bußgeld auf 280 Euro.
Hinweise für das Ein- und Ausordnen in der Rettungsgasse
- Setzen Sie immer den Blinker!
- Halten Sie nach Möglichkeit Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen!
- Ordnen Sie sich möglichst sauber ein! Fahrzeugteile sollten nicht in die Notgasse ragen.
- Achten Sie auf verspätet eintreffende Einsatzfahrzeuge, wenn sich der Verkehr wieder in Bewegung setzt!
Nichtbilden einer Rettungsgasse: Welche Bußgelder verhängt werden
Nachdem es in den letzten Jahren vermehrt Presseberichte und öffentliche Diskussionen um nicht gebildete Rettungsgassen gab, sah sich der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen: Daher wurden die Geldbußen für das Blockieren einer Rettungsgasse beziehungsweise die Missachtung der Pflicht, eine freie Gasse zu bilden, deutlich erhöht. Wer sich bei Stau oder Verkehr in Schrittgeschwindigkeit der Bildung einer Rettungsgasse verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die entsprechende Person erhält nicht nur zwei Punkte in Flensburg, sondern ebenfalls ein Bußgeld und oftmals auch ein Fahrverbot:
Tatbestand
|
Bußgeld
|
Punkte in Flensburg
|
Fahrverbot
|
---|---|---|---|
Rettungsgasse nicht gebildet | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Sachschaden | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Rettungsgasse in weiteren europäischen Ländern
Das Prinzip der Rettungsgasse findet auch in zahlreichen weiteren Staaten Europas Anwendung. Im Detail unterscheiden sich die Bestimmungen in den einzelnen Ländern jedoch etwas voneinander. In der Schweiz, Tschechien, Ungarn und Luxemburg gibt es vergleichbare Regeln, wobei Verkehrsteilnehmer in Luxemburg auch auf die Standspur ausweichen dürfen. Österreich hat die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, sogar in sein Verkehrsgesetz aufgenommen. Für gewöhnlich müssen sich Führer eines Kraftfahrzeugs im Ausland ebenfalls nach links orientieren, wenn sie auf der linken Spur fahren. Alle anderen Fahrzeuge weichen nach rechts aus.
In Ländern wie Italien, den Niederlanden, Spanien und Frankreich gibt es keine festen Regeln für Rettungsgassen. Oftmals – beispielsweise in Frankreich und Spanien – besteht jedoch ebenfalls die Verpflichtung, Einsatzfahrzeuge vorbeizulassen. Ähnliches gilt auch für die USA.
Vorsichtsmaßnahmen bei einer Stauankündigung
Ist Ihnen als Autofahrer ein nahender Verkehrsstau bekannt, sollten Sie die Staumeldungen verfolgen. Auskunft geben unter anderem Stauwarnanlagen, Radiosender sowie der Videotext und verschiedene Internetportale. Wer rechtzeitig Bescheid weiß, minimiert die Gefahr eines Auffahrunfalls signifikant oder umfährt den betreffenden Abschnitt gleich ganz.
Erkennen Sie ein Stauende frühzeitig, sollten Sie Ihre Geschwindigkeit nach Möglichkeit rechtzeitig sowie gleichmäßig drosseln. Insbesondere bei einer unübersichtlichen Situation empfiehlt es sich, eher zu früh als zu spät abzubremsen, da der Bremsweg durch Straßen- oder Witterungsbedingungen verlängert werden kann. Eine abrupte Bremsung ist dabei keine gute Idee, da diese den Hintermann unter Umständen überrascht. Mit einer eingeschalteten Warnblinkanlage können Sie nachfolgende Fahrzeuge über den stockenden Verkehr informieren.
Verhaltensregeln im Stau: was ist erlaubt und was nicht?
Natürlich können Autofahrer probieren, an einer Ausfahrt abzufahren. Allerdings löst dies das Problem für gewöhnlich nicht, da die dahinterliegenden Landstraßen infolge des Staus meist ebenfalls verstopft sind. Es gibt zahlreiche Dinge, die Sie als Fahrzeugführer während eines Autobahnstaus nicht tun dürfen. Folgende Verhaltensweisen sanktioniert der Gesetzgeber unter anderem:
- auf der Autobahn unnötigerweise aus dem Auto aussteigen
- Überholen auf dem Standstreifen
- als Motorradfahrer zwischen anderen Fahrzeugen hindurchfahren
- Rückwärtsfahren oder Wenden
- Handynutzung bei laufendem Motor
Häufig gestellte Fragen
Auf einer Straße mit zwei Fahrstreifen in gleiche Richtung müssen sich die Fahrzeuge der linken Spur ganz links und Fahrzeuge der rechten Spur sich ganz rechts einordnen.
Auf einer dreispurigen Straße verläuft die Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der mittleren Fahrspur.
Das gleiche System gilt ebenfalls für Straßen, die aus vier Spuren in die gleiche Fahrtrichtung bestehen.
Der Standstreifen (auch: Pannenstreifen) wird nicht als Rettungsgasse genutzt.
Hauptgrund hierfür ist, dass der Standstreifen oft zu schmal ist, um genügend Platz für größere Einsatz- und Rettungswagen zu gewährleisten. Zusätzlich besteht das Risiko, dass der Standstreifen bereits durch ein liegengebliebenes Unfallfahrzeug versperrt ist.
Nein, Motorradfahrer sind nicht von der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse befreit.
Auch gilt: Motorräder dürfen weder den Standstreifen noch die Rettungsgasse nutzen, um sich während eines Staus schneller fortzubewegen.
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