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Prozente in der Kfz-Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer lange unfallfrei fährt, erhält Prozente in der Kfz-Versicherung. Mit derartigen Rabatten belohnen die Assekuranzen Kunden, die nur selten oder nie einen Schaden verursachen. Wie stark die Beiträge sinken können und wie das Rabattsystem der Versicherungsgesellschaften im Detail funktioniert, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie hoch der Beitragssatz eines Versicherungsnehmers ausfällt, hängt von seiner Schadenfreiheitsklasse ab, wobei der Rabatt mit der Anzahl der Jahre ohne Schadensregulierung steigt.
  • Den in einer bestimmten SF-Klasse gewährten Prozentsatz legen die Versicherungsgesellschaften in Eigenregie fest, weshalb der Rabatt je nach Anbieter etwas höher oder niedriger ausfallen kann.
  • Prozente in der Kfz-Versicherung gelten lediglich für Haftpflicht- und Vollkaskopolicen, nicht aber für Teilkaskoversicherungen.

Prozente in der Kfz-Versicherung von der Schadenfreiheitsklasse abhängig

Wie hoch der von der Kfz-Versicherung gewährte Rabatt ausfällt, bedingt die sogenannte Schadenfreiheitsklasse – kurz SF-Klasse. Dabei gilt: Je länger Sie dem Versicherungsunternehmen keinen Schaden melden, desto höher sind die Prozente in der Kfz-Versicherung. Nach jedem Versicherungsjahr ohne Leistungsfall stuft die Gesellschaft ihren Kunden eine SF-Klasse höher ein. Meist reichen die SF-Klassen von 0 bis 35, manchmal aber sogar bis 50. In der höchsten Klasse gewähren die Versicherer in der Regel einen Schadenfreiheitsrabatt in Höhe von circa 80 Prozent.

Wer seinen Führerschein vor weniger als drei Jahren erworben hat, startet für gewöhnlich zunächst in der Klasse 0. Ist der Führerscheinerwerb bereits mehr als drei Jahre her, stuft die Versicherung den Kunden in der Regel in die etwas günstigere SF-Klasse ½ ein.

Beispiel für die Rabattstaffeln der Kfz-Versicherungen

Welchen Beitragssatz Versicherungsnehmer in einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse zahlen müssen, legt jeder Versicherer selbst fest. Daher kann es passieren, dass beispielsweise in die SF-Klasse 8 eingestufte Kunden bei einer Assekuranz einen Rabatt von 50 Prozent erhalten, wohingegen der Prozentsatz bei anderen Anbietern etwas niedriger oder höher ausfällt. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft auf, wie ein entsprechendes Rabattsystem gestaltet sein kann:

Jahre ohne Schadensregulierung
Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreiheitsrabatt
1 Jahr SF 1 0
2 Jahre SF 2 Circa 15 Prozent
3 Jahre SF 3 Circa 30 Prozent
4 Jahre SF 4 Circa 40 Prozent
5 - 8 Jahre SF 5 - 8 Circa 45 - 50 Prozent
9 - 15 Jahre SF 9 - 15 Circa 55 - 60 Prozent
16 - 25 Jahre SF 16 - 25 Circa 65 - 70 Prozent
26 - 35 Jahre SF 26 - 35 Circa 75 - 80 Prozent

Besonderer Hinweis:

Den aktuellen Prozentsatz können Sie in Erfahrung bringen, indem Sie auf der letzten Beitragsrechnung nachschauen. Alternativ dazu ist es auch möglich, bei der Versicherungsgesellschaft nachzufragen.

Kein Rabattsystem in der Teilkasko

Prozente in der Kfz-Versicherung sind lediglich bei der Haftpflicht und der Vollkasko relevant. Im Gegensatz dazu gibt es bei Teilkaskoversicherungen keine Schadenfreiheitsklassen. Dieser Umstand begründet sich damit, dass entsprechende Policen Risiken (etwa Hochwasser- und Sturmschäden) absichern, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat.

Ist es möglich, Prozente in der Kfz-Versicherung zu übertragen?

Da sich der in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen gewährte Rabatt von Versicherung zu Versicherung unterscheiden kann, besteht für Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit, Prozente zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Die SF-Klasse lässt sich bei einem Versicherungswechsel jedoch übertragen.

Auch Besitzer eines Zweitwagens können mitunter von günstigen Einstufungen profitieren, allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. In der Regel ist es notwendig, das Fahrzeug bei derselben Assekuranz wie den Erstwagen zu versichern und/oder eine hohe SF-Klasse vorzuweisen.

Die Versicherer gestatten es ebenso, die eigene Schadenfreiheitsklasse an Kinder oder Ehepartner zu übertragen. Bei manchen Gesellschaften haben Versicherungsnehmer sogar die Option, die SF-Klasse an Enkel oder nicht-leibliche Kinder weiterzugeben. Wie viele unfallfreie Jahre die Assekuranz überträgt, hängt davon ab, wie lange der zu Versichernde bereits einen Führerschein besitzt. Wenn das eigene Kind beispielsweise seit fünf Jahren über eine Fahrerlaubnis verfügt, lassen sich auch nur fünf Jahre übertragen. Daher gilt es in diesem Zusammenhang, abzuwägen, ob sich das Abtreten der SF-Klasse wirklich lohnt. Schließlich verliert der ursprüngliche Versicherungsnehmer in diesem Fall seinen Rabatt.

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auch nach einem Todesfall möglich

Wenn ein Versicherungsnehmer stirbt und sein Fahrzeug vererbt, liegt ein Sonderfall vor. Der Erbe erhält nicht nur das Fahrzeug der verstorbenen Person, sondern kann auch deren Versicherungspolice und SF-Klasse übernehmen. Dazu ist es erforderlich, bei der Versicherung einen Antrag einzureichen und die Sterbeurkunde vorzulegen – meist innerhalb von zwölf Monaten ab dem Todestag. Für gewöhnlich funktioniert die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nur unter der Bedingung, dass Erblasser und Erbe miteinander verwandt sind. Die Anzahl der angerechneten Jahre hängt auch hier von der Dauer der Fahrpraxis des Erben ab.

Prozente in der Kfz-Versicherung sparen: Zusätzliche Optionen

Um die Versicherungsbeiträge zu senken, bieten sich Fahrzeughaltern zahlreiche weitere Möglichkeiten. Sie erhalten beispielsweise bei einem von drei Versicherern einen Rabatt, wenn eine Garage vorhanden ist, in der sich das Fahrzeug abstellen lässt. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können bei acht von zehn Gesellschaften ein separates Angebot erhalten und bis zu elf Prozent sparen. Mitunter gewähren die Assekuranzen auch Hausbauern und Familien einen Rabatt. Da es bezüglich der Konditionen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen gibt, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich, um den passenden Anbieter zu finden.