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Nach dem Frost: Wer zahlt für Schlaglochschäden?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Die zahlreichen Schlaglöcher auf deutschen Straßen verärgern viele Autofahrer. Doch wer kommt für Fahrzeugschäden auf, die durch schlechte Straßenverhältnisse verursacht wurden?

Sind Hauptstraßen betroffen, liege die Verkehrssicherungspflicht in der Regel bei den Gemeinden, erklären die Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Auf Gefahren müsse in eindeutiger Weise hingewiesen und diese so schnell wie möglich beseitigt werden. Passiere dies nicht oder nur unzureichend, bestünden durchaus Chancen, entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, so die Arag unter Verweis auf zwei Gerichtsurteile (Oberlandesgericht Saarbrücken, AZ: 4 U 185/09; OLG Celle, AZ: 8 U 199/06).

Angepasste Geschwindigkeit ist ein Muss

Oft treffe den Fahrer allerdings eine Mitschuld, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs sei. Dies könne auch der Fall sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten worden sei, schildern die Arag-Fachleute ihre Beobachtungen.

Für Schäden auf Nebenstraßen haften die Gemeinden in aller Regel nicht. Die Anforderungen an den Straßenzustand werden im Vergleich zu verkehrswichtigen Straßen reduziert.

Auf Autobahnen sind keine Schlaglöcher zu erwarten

Auf den Bundesautobahnen hingegen muss niemand mit Schlaglöchern rechnen. Wird dort nicht vor Straßenschäden gewarnt, könne der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern (Landgericht Halle, AZ: 7 O 470/97; OLG Koblenz, AZ: 12 U 1255/07), erläutern die Arag-Experten.

Bei einem Einkaufszentrum etwa trügen die Betreiber der Privatparkplätze dafür Sorge, dass keine Gefahren vorhanden seien. Geschehe dies nicht, seien die Betreiber haftungspflichtig.