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Muss ich Pferdeanhänger separat versichern?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer ein eigenes Pferd besitzt, nutzt vermutlich auch einen eigenen Pferdeanhänger. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Reiter mit dem Pferd auf Turniere fährt. Es stellt sich für viele Nutzer die Frage, ob sie ihren Pferdeanhänger separat versichern müssen oder ob der Hänger über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges abgedeckt ist. Als Antwort ist sowohl ein klares Ja als auch ein klares Nein zulässig, abhängig davon, wie der Hänger genutzt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pferdeanhänger zählen zu den Sportgeräteanhängern und sind bei ausschließlich privater, zweckgebundener Nutzung von der Versicherungspflicht befreit.
  • Erfüllt der Eigentümer die Auflagen, erhält er für den Hänger ein grünes Kennzeichen.
  • Bereits der Transport von Reitzubehör im Hänger kann bei einigen Versicherern den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.
  • Wer sicher sein möchte, verzichtet auf das grüne Kennzeichen und investiert 50 Euro im Jahr für die Anhängerversicherung.

Kennzeichenpflicht laut Straßenverkehrsordnung

Im Jahr 2002 kam es zu einer Novelle in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Seit diesem Jahr besteht im Prinzip für alle Anhänger eine Versicherungspflicht. Im Prinzip heißt, es gibt auch Ausnahmen. Unter diese Ausnahmen kann auch ein Pferdeanhänger fallen. Voraussetzung ist, dass für den Hänger die Berechtigung für ein grünes Kennzeichen besteht. Um das Kennzeichen für den Hänger zu beantragen, gleich, ob schwarz oder grün, sind folgende Dinge notwendig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Herstellerbescheinigung für 100-km/h-Zulassung

Wann muss ich den Pferdeanhänger nicht separat versichern?

Für den Pferdeanhänger besteht keine separate Versicherungspflicht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Es wird ausschließlich das Pferd aus privaten Gründen transportiert.
  • Die Nutzung des Hängers erfolgt ohne Gewinnerzielungsabsicht.
  • Es werden keine anderen Gegenstände transportiert.

Pferdeanhänger gelten als Sportanhänger, da es um Pferdesport geht, und für Sportanhänger besteht nicht zwingend eine Versicherungspflicht.

Möchte der Eigentümer eines Sportanhängers diesen für einen Umzug nutzen, besteht automatisch eine Versicherungspflicht, da es sich bei den transportierten Gütern, beispielsweise Möbel, nicht um Sportgeräte im Sinne der StVO handelt.

Sind die Voraussetzungen für eine Mitversicherung über die Zugmaschine, also den PKW, gegeben, gibt es aber immer noch einen Fallstrick bei einem möglichen Unfall. Angenommen, der Halter des Hängers fährt auf einen Parkplatz. Dabei schlingert der Hänger und schrammt an einem geparkten Fahrzeug entlang. Der Anhänger löst sich darüber hinaus auch noch von der Zugmaschine. In diesem Fall besteht zwischen versichertem Fahrzeug und dem Hänger keine physische Verbindung mehr. Der Halter muss für den Schaden selbst aufkommen.

Wann muss ich den Pferdeanhänger separat versichern?

Eine Versicherungspflicht für Pferdeanhänger besteht in dem Moment, in dem die Vorgaben für die Versicherungsfreiheit verletzt werden.

  • Der Eigentümer verleiht seinen Pferdeanhänger gegen eine Gebühr an eine dritte Person – er erzielt einen Gewinn, es besteht Versicherungspflicht.
  • Der Eigentümer nutzt seinen Hänger, um Pferde anderer Pferdehalter gegen ein Entgelt zu transportieren – es besteht Versicherungspflicht.
  • Werden nicht nur Pferde transportiert (im rechtlichen Sinn Sportgeräte), muss der Hänger ebenfalls versichert werden.

Wird der Hänger geschäftlich oder gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt, erhält er ein schwarzes Kennzeichen und muss automatisch versichert werden. Die Gewinnerzielungsabsicht ist selbsterklärend. Der Gewinn resultiert aus der direkten Nutzung des Pferdeanhängers. Die geschäftliche Nutzung unterscheidet sich jedoch ein wenig. Ein Hufschmied, der das Pferd auf einem Anhänger in seine Schmiede transportiert, um dort neue Eisen anzubringen, nutzt den Hänger geschäftlich.

Was muss man bei der Pferdeanhängerversicherung beachten?

Die Pferdeanhängerversicherung bietet, ebenso wie die klassische Kfz-Versicherung, die reine Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Ist der Hänger am Straßenrand abgestellt und wird von einem unbekannten Schadensverursacher beschädigt, greift die Kaskoversicherung, um die Kosten für die Schadensbehebung zu übernehmen.

Wichtig ist, dass der Eigentümer des Hängers die Versicherung für den Pferdeanhänger nicht bei der Gesellschaft abschließen muss, bei der auch die Zugmaschine oder das Auto versichert ist. Anhängerversicherungen werden von allen Kfz-Versicherern angeboten und sind ein eigenständiger Vertrag.

Macht eine Pferdeanhängerversicherung Sinn?

Die Grauzone zwischen Versicherungsfreiheit und Versicherungspflicht ist schwierig. Transportiert der Eigentümer mit dem Pferdeanhänger Reitausrüstung, interpretiert der eine Versicherer dies als versicherungsfreie Nutzung, der andere sieht hier die Versicherungspflicht verletzt.

Wer mit seinem Pferdeanhänger auf der sicheren Seite fahren möchte, lässt ihn mit einem schwarzen Kennzeichen zu und schaut in einem Versicherungsvergleich nach einer günstigen Anhängerversicherung. Die reine Haftpflichtversicherung ist schon für unter 50 Euro im Jahr erhältlich, mit Vollkaskoversicherung unter 100 Euro.