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Motorschaden: Vollkasko-Versicherung zahlt nicht immer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Motorschäden sind ärgerlich und teuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrzeughalter jedoch die Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung in Anspruch nehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Motorschaden zahlt die Vollkasko-Versicherung, wenn der Schaden aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls entstanden ist.
  • Wer eine Teilkasko-Police hat, sollte prüfen, ob Motorschäden als Folgeschäden von Marderbissen mitversichert sind.
  • Mit einer Reparaturversicherung können Besitzer von älteren Autos die hohen Reparaturkosten bei einem Motorschaden abfedern.

Was ist ein Motorschaden?

Von einem Motorschaden spricht man, wenn bei einem Fahrzeug der Motor seine Funktionsfähigkeit verliert. Dies äußert sich darin, dass nur noch eine eingeschränkte Leistung vorhanden ist oder der Motor überhaupt nicht mehr läuft.

Was sind die häufigsten Ursachen für einen Motorschaden?

Für einen Motorschaden können ganz unterschiedliche Gründe verantwortlich sein. Häufige Ursachen sind

  • Schwere Unfälle, bei denen der Motorblock beschädigt wird,
  • Fabrikationsfehler wie beispielsweise Materialfehler im Motorblock, die zur Rissbildung führen,
  • äußere Einwirkungen wie Vandalismus oder Bissschäden durch Marder,
  • Verschleiß in Form von kaputten Zylinderkopfdichtungen nach langer Laufzeit oder gerissenen Zahnriemen,
  • Bedienungsfehler wie langes Fahren mit übermäßig hoher Drehzahl, falsche Betankung oder Ignorieren von Warnlampen.

Wie teuer ist die Reparatur?

Die Instandsetzung bei einem Motorschaden ist meist mit hohen Kosten verbunden - Glück haben Autofahrer, bei denen die Kosten durch eine gute Kfz-Versicherung übernommen werden. Vor allem Schäden am Motorblock, den Kolben oder der Kurbelwelle lassen sich nur mit hohem finanziellen Aufwand beheben. Vor allem bei älteren Autos können die erforderlichen Kosten so hoch sein, dass sich die Reparatur nicht mehr lohnt. In diesem Fall ist dann von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“ die Rede.

Zahlt beim Motorschaden die Vollkasko-Versicherung?

Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten bei Schäden am eigenen Fahrzeug – allerdings nicht in allen Situationen. Ausschlaggebend ist, auf welche Weise der Schaden entstanden ist.

Motorschaden als Unfallschaden oder durch Vandalismus

Ein unfallbedingter Motorschaden liegt vor, wenn der Motor aufgrund einer Kollision beschädigt worden ist. Welche Versicherung für die Reparaturkosten aufkommt, hängt von der Schuldfrage ab:

  • Trägt der Unfallgegner die Schuld, dann muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für die Instandsetzung und damit auch für die Reparatur des Motorschadens aufkommen.
  • Hat der Fahrer des Wagens den Unfall selbst verschuldet, dann ist für die Reparatur inklusive des Motorschadens die Vollkasko-Versicherung des Fahrzeughalters zuständig.

Viele Vollkasko-Policen decken auch Schäden ab, die durch Vandalismus entstanden sind. Die Abgrenzung zum Unfall liegt darin, dass eine fremde Person den Schaden durch mutwillige zerstörerische Handlungen verursacht hat. Ist in diesem Zusammenhang auch eine Beschädigung des Motors zu verzeichnen, kommt die Vollkasko-Versicherung auch dafür auf.

Motorschaden durch Betriebsschaden

Bei einem Betriebsschaden handelt es sich um einen Schaden, der nicht durch die äußere Einwirkung eines Unfalls, sondern aus dem Fahrzeug heraus entsteht. Typische Beispiele für Betriebsschäden sind unter anderem Kolbenfresser, gerissene Zahnriemen, Undichtigkeiten im Motorblock oder Brüche an Kurbel- und Nockenwelle.

Weil sich der Leistungsumfang der Kfz-Vollkaskoversicherung auf Unfallschäden beschränkt, sind Betriebsschäden nicht abgedeckt. Somit kann der Fahrzeughalter keine Leistung von seiner Vollkasko-Versicherung erwarten, wenn an seinem Auto ein Betriebsschaden aufgetreten ist.

Wann zahlt die Teilkaskoversicherung?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrzeugbesitzer bei einem Motorschaden die Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen. So deckt die Teilkasko-Versicherung nicht nur Wildunfälle, Glasbruch und Unwetterschäden ab, sondern in manchen Tarifen auch Schäden durch Marderbisse.

Marderschäden betreffen zwar meist zunächst nur Leitungen und Schläuche, können aber in der Folge zu einem Motorschaden führen – etwa dann, wenn der Marder einen Kühlwasserschlauch zerbissen hat und der Motor durch Überhitzung Schaden nimmt.

Versicherungsnehmer sollten jedoch ihre Teilkasko-Police genau prüfen: Nur wenn ausdrücklich Folgeschäden von Marderbissen mitversichert sind, zahlt die Versicherung bei einem nachträglichen Motorschaden. Ansonsten ist nur der reine Bissschaden an den Schläuchen oder Kabeln versichert, nicht jedoch weitere daraus resultierende Schäden.

Reparaturversicherung als Alternative zur Vollkasko bei Motorschaden

Da bei einem Motorschaden die Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung nicht immer einspringt, kann es sinnvoll sein, mit dem Abschluss einer Reparaturversicherung das finanzielle Risiko eines Motorschadens abzudecken.

Mit dieser Police lassen sich auch ältere Autos versichern, bei denen das Risiko eines Motorschadens erfahrungsgemäß höher ist als bei Neuwagen. Allerdings begrenzen manche Versicherer ihr Angebot auf Fahrzeuge, die höchstens 10 bis 15 Jahre alt sind und weniger als 200.000 Kilometer auf dem Tacho haben.

Außerdem ist es üblich, dass mit zunehmender Laufleistung Abschläge bei der Schadensregulierung erfolgen. So kann beispielsweise ein Versicherer bei einem Motorschaden, der beim Stand von 45.000 Kilometern auftritt, die kompletten Reparaturkosten übernehmen, während er beim gleichen Schaden nach 110.000 gefahrenen Kilometern nur noch 40 Prozent der Kosten zahlt. Aufwendungen für die reguläre Wartung und den Austausch von Verschleißteilen sind regelmäßig von der Leistung ausgenommen.

Wer den Abschluss einer Reparaturversicherung in Erwägung zieht, sollte bis zum Ende der Herstellergarantie damit warten. Bis dahin steht nämlich der Hersteller für Motorschäden aufgrund von Fabrikationsfehlern gerade, sofern die Wartungen nach den Vorgaben des Service-Scheckheftes durchgeführt worden sind und kein Bedienungsfehler vorliegt.