Mindestprofiltiefe: Welche Vorgaben für Reifen gelten
Stand: 05.10.2023
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Bei Fahrzeugreifen macht der Gesetzgeber ganz klare Vorschriften. Eine davon betrifft die Profiltiefe der Pneus. Weist ein Fahrzeugreifen eine Profiltiefe von weniger als 1,6 Millimeter auf, muss der Reifen gewechselt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Winterreifen, einen Sommerreifen oder einen Allwetterreifen handelt. Die Vorgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Fahrzeuge, Pkw, Busse, Lkw und Motorräder. Doch warum ist die Profiltiefe so entscheidend?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Straßenverkehrsordnung sieht für alle Reifenarten und Fahrzeugtypen ein Mindestprofil von 1,6 Millimetern vor.
- Schnee, Eis und Regen beeinträchtigen den Griff des Reifens auf der Oberfläche negativ und benötigen ein tieferes Profil als bei trockenem Straßenbelag.
- Wer bei einer Verkehrskontrolle mit abgefahrenen Reifen erwischt wird, muss ein Bußgeld entrichten und erhält einen Punkt in Flensburg.
- Die Versicherer unterscheiden bei einem Unfall mit abgefahrenen Reifen, ob sich der Unfall so auch mit intakten Reifen ereignet hätte.
Profiltiefe beeinflusst den „Grip“ des Reifens
Die Profiltiefe wirkt sich direkt auf die Grifffähigkeit des Reifens auf den Straßenbelag aus. Je besser der „Grip“, um so stabiler liegt das Fahrzeug auf der Straße und umso schneller kommt ein Fahrzeug auch zum Stehen.
Den 1,6 Millimetern, welche die StVO vorschreibt, steht allerdings die Ansicht von Fachleuten gegenüber, den Reifen bereits ab einer Tiefe von drei Millimetern zu wechseln. Die Experten belegen ihre Empfehlung mit klaren Testergebnissen. Jeder Autofahrer weiß, dass Bremswege gerade im Winter bei Straßenglätte deutlich länger ausfallen können als in der wärmeren Jahreszeit. Auch wenn eine Bremsung auf Schnee deutlich kontrollierter verläuft als auf Eis, darf man den Verzögerungseffekt von Schnee nicht ignorieren.
Bei zu dünnem Profil kann sich der Reifen nicht mehr in den Untergrund „einfräsen“. Es bildet sich vielmehr ein Film zwischen Straße und Reifen, der das Bremsen hinauszögert. Der Bremsweg verlängert sich bei Schnee auf das ca. 3-fache im Vergleich zu einer trockenen Fahrbahn.
Die Automobilclubs empfehlen bei Winterreifen den Wechsel bereits bei einer Tiefe von nur noch vier Millimetern. Während Sommerreifen auf trockenen Straßen auch mit weniger Profil noch tauglich sind, benötigen Winterreifen einfach eine größere Profiltiefe, um eine bestmögliche Leistung zu entfalten.
Wie kann man die Profiltiefe messen?
Nicht jeder Fahrzeugbesitzer verfügt über einen Profiltiefenmesser. Diese sind im Kfz-Handel oder an der Tankstelle erhältlich. Alternativ dazu bietet sich beispielsweise eine Ein-Euro-Münze an. Wenn der vergoldete Rand der Münze komplett im Reifenprofil verschwindet, ist der Reifen noch funktionsfähig. Der vergoldete Rand ist drei Millimeter breit. Die Reifenhersteller selbst haben aber auch eine Markierung an den Reifen angebracht, den Tread-Wear-Indikator, kurz TWI. Dabei handelt es sich um Stege, die sich quer zur Laufrichtung im Profil befinden. Bilden Profil und Steg eine Ebene, ist das Profil auf mindestens 1,6 Millimeter heruntergefahren und der Reifen muss gewechselt werden. Damit Fahrzeughalter nicht endlos das Profil nach den Stegen absuchen müssen, befinden sich auf der Außenwand des Reifens Hinweise, wo sich die Stege befinden.
Wie reagieren die Behörden auf abgefahrene Reifen?
Wird bei einer Polizeikontrolle offenkundig, dass die Reifen abgefahren sind, muss der Halter mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Geldbuße richtet sich aber auch danach, ob die abgefahrenen Reifen weitere Folgen mit sich brachten:
Verstoß gegen die StVO
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Strafen
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Fahren eines Autos und/oder Anhängers ohne ausreichende Profiltiefe | 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg |
Fahren eines Autos und/oder Anhängers ohne ausreichende Profiltiefe mit Gefährdung | 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg |
Fahren eines Autos und/oder Anhängers ohne ausreichende Profiltiefe mit Unfallfolge | 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg |
Fahren eines Mofas mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe | 25 Euro Bußgeld |
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit abgefahrenen Reifen?
Das Thema „abgefahrene Reifen und Autoversicherung“ bietet durchaus Risikopotenzial. Die Versicherer unterscheiden nämlich, ob der Unfall auch mit neuwertigen Reifen passiert wäre oder nicht. Angenommen, ein Fahrer überfährt ein Stoppschild und verursacht einen Unfall, spielt die Profiltiefe der Reifen keine Rolle. Die Autoversicherung übernimmt den Schaden.
Anders verhält es sich, wenn der Fahrer im Winter bei schneeglatter Fahrbahn aufgrund zu niedrigen Profils am Stauende nicht rechtzeitig zum Stehen kommt und auf den Vordermann auffährt. In diesem Fall steht der Versicherung das Recht zu, die Versicherungsleistung zu kürzen oder ganz zu verweigern.
Wenn der Fahrzeughalter weiß, dass das Profil seiner Reifen unter den vorgeschriebenen 1,6 Millimetern liegt und dennoch ins Auto steigt und fährt, handelt er grob fahrlässig. Versicherungsschutz besteht in diesem Fall nur, wenn der Vertrag auch eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit vorsieht.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Autoversicherung kann Ihnen die Leistungen kürzen oder sogar gänzlich verweigern, wenn Sie mit abgefahrenen Reifen einen Unfall verursachen.
Der Versicherungsschutz kann trotz abgefahrener Reifen greifen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall nicht im Zusammenhang mit den abgefahrenen Reifen entstanden ist, oder der Unfall auf dem Weg zum Reifenwechsel passiert ist.
Laut gesetzlicher EU-Verordnung liegt die Mindestprofiltiefe für Winter- und Sommerreifen bei 1,6 mm.
Haben Sie die gesetzlichen Anforderungen zur Mindestprofiltiefe unterschritten, kann ein Bußgeld von bis zu 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zukommen. Gefährden Sie durch Ihr abgefahrenes Reifenprofil andere Verkehrsteilnehmer, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen.
Sie können Ihre Reifenprofiltiefe ganz einfach selbst messen. Alles was Sie dazu benötigen: eine 1-Euro Münze. Stecken Sie die Münze einfach mittig in das Reifenprofil - ist der goldene Rand der Münze jetzt noch sichtbar, so liegt die Profiltiefe Ihres Reifens unter der Empfehlung von 4 mm.
Die Mindestprofiltiefe bei Reifen liegt zwar bei 1,6 mm - allerdings kann das Fahrverhalten bereits ab 4 mm und weniger beeinflusst werden. Denken Sie bei einer Reifenprofiltiefe von 4 mm daher bald über einen neuen Reifenkauf nach.
Um die Hauptuntersuchung des TÜVs zu bestehen, müssen die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen.