Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kfz-Versicherungsbetrug erkennen und richtig handeln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Gehört haben es schon viele Autofahrer, aber sie unterschätzen das Risiko, selbst betroffen zu sein. Die Rede ist von Betrug im Straßenverkehr. Wie kann man als Betroffener Kfz-Versicherungsbetrug erkennen und richtig handeln? Wir liefern die Hintergrundinformationen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Acht Indizien sprechen dafür, dass es sich um einen Kfz-Versicherungsbetrug handeln kann.
  • Unfallopfer sollten sich am Unfallort auf keinen Fall unter Druck setzen lassen.
  • Ein Schuldanerkenntnis führt zum Verlust des Versicherungsschutzes!

Ablauf eines Versicherungsbetrugs

Der Ablauf bei einem Kfz-Versicherungsbetrug basiert in der Regel auf identischen Voraussetzungen:

  • Der Fahrer provoziert einen Unfall.
  • Der beauftragte Gutachter legt einen Kostenvoranschlag vor.
  • Dabei fließen jedoch bereits vorhandene Schäden in die Kostenaufstellung mit ein und sollen erneut ebenfalls über die Versicherung abgerechnet werden.
  • Es kommt nicht zur Reparatur, die Versicherer bezahlen den Schaden aufgrund des Kostenvoranschlages, sonfern der Betrug unerkannt bleibt.

Typische Sachverhalte für einen Kfz-Versicherungsbetrug

Ein "normaler” Autofahrer ist nach einem Unfall in der Regel nervös und verunsichert. In den ersten Minuten nach einem Autofunall einen Kfz-Versicherungsbetrug zu erkennen und richtig zu handeln, ist den wenigsten Fahrern gegeben. Möglicherweise fällt es aber leichter, wenn Autofahrer, losgelöst von der Unfallsituation, im Vorfeld wissen, wann ein Betrugsversuch vorliegen könnte.

Welche typischen Merkmale für einen Kfz-Versicherungsbetrug gibt es?

Da wären zunächst die Betrügereien, die zwischen Bekannten vereinbart werden. Der positive Aspekt ist, dass bei einem vorher abgesprochenen "Unfall” keine unschuldigen Dritten involviert werden.

Wer einen längerfristigen Autokredit- oder Leasingvertrag geschlossen hat und diesen vorzeitig beenden möchte, kann auf einen vorsätzlich herbeigeführten Totalschaden zurückgreifen. In diesem Fall besteht meistens ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Im Idealfall crasht der Täter das Auto an einem Baum oder einem Brückenpfeiler und behelligt ebenfalls keine Unbeteiligten.

Kritisch wird es, wenn Unfälle in Kreisverkehren, an Ampeln oder Zebrastreifen vorsätzlich herbeigeführt werden. Hier trifft es willkürlich ausgewählte Personen, die zunächst als Unfallverursacher dastehen. An Ampeln und Zebrastreifen besteht der Trick darin, loszufahren und dann spontan abzubremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall durch den dahinter Fahrenden, muss ein Gutachter dessen Unschuld beweisen.

Im Kreisverkehr zu winken und zu signalisieren, dass man dem anderen die Vorfahrt lässt, um dann doch loszufahren, um den Unfall zu provozieren, ist eine weitere Variante des Unfallbetrugs. Es wird schwierig, im Nachhinein zu beweisen, dass der Unfallgegner "gewunken” hat. Umso kritischer ist es, wenn plötzlich aus dem Nichts Zeugen auftauchen, und belegen, dass es keinerlei Handzeichen gab und die Schuld ganz klar bei dem Unfallverursacher liegt.

Acht Warnsignale, wann Betrüger am Werk sein könnten

Hier sind die acht Momente, auf die Sie im Schadensfall achten sollten:

  • Kurz bevor es zum Unfall kommt, fährt der Unfallgegner betont langsam, um dann im letzten Moment zu beschleunigen, wenn das Unfallopfer nicht mehr ausweichen kann.
  • Den Handzeichentrick hatten wir schon erwähnt. Lieber sollte man sich nicht darauf einlassen, sondern einfach nur Zweiter sein.
  • Einkaufwagenstellplätze auf Supermarktparkplätzen eignen sich hervorragend, um völlig spontan aus dem Nichts dahinter hervorgeschossen zu kommen um einen Unfall zu provozieren.
  • Verbeulte Oberklassefahrzeuge sind ebenfalls ein Indiz für häufige Unfälle. Die Reparaturen dieser Fahrzeuge sind entsprechend teuer und damit für den Unfallgegner "rentierlich”.
  • Ältere Fahrer oder Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen werden gerne als Opfer ausgespäht, da hier eine größere Wahrscheinlichkeit der Verunsicherung besteht. Gleiches gilt für Personen, die alleine unterwegs sind und keine Zeugen im Auto haben.
  • Bei einem routiniert auftretenden Unfallgegner, für den Kfz-Unfälle offensichtlich alltäglichen Charakter haben, sollten ebenfalls die Warnglocken schrillen.
  • Gleiches gilt, wenn fremde Zeugen sofort zur Stelle sind.
  • Misstrauen ist auch angesagt, wenn der Unfallgegner die Unfallstelle unverzüglich von Scherben oder anderen Unfallspuren reinigt, meist mit der Begründung, andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden zu wollen.

So verhalten Sie sich bei Betrugsverdacht richtig

Kommen auch nur die geringsten Zweifel am Verhalten des Unfallgegners auf, sollten Sie sofort die Polizei verständigen. Trotz Bagatellschaden wird diese am Unfallort erscheinen. Machen Sie Aufnahmen von der Unfallstelle aus allen Blickwinkeln und sorgen Sie dafür, dass die Unfallstelle nicht ohne diese Dokumentation verändert wird. Räumen Sie die Unfallstelle erst im Anschluss an die Fotodokumentation.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis! Damit verlieren Sie den Versicherungsschutz!

Notieren Sie zu guter Letzt, sofern nicht durch die Polizei geschehen, Namen und Anschrift des Unfallgegners und Kennzeichen des involvierten Fahrzeugs.

Informieren Sie ihre Versicherung, sofern Sie Zweifel am Unfallhergang haben.

Kfz-Versicherungsbetrug: Straftatbestand in zweifacher Hinsicht

Kfz-Versicherungsbetrug stellt einen Straftatbestand dar. Zum einen greift Paragraf 263 Strafgesetzbuch (StGB). Vortäuschung falscher Tatsachen gilt als Betrug im Sinne dieses Paragrafen.

Dazu kommt der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr” gemäß Paragraf 315b StGB.

In der Summe erwarten den Täter entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Da der Betrugsvorwurf nach fünf Jahren verjährt, sollte auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Bereits die Vorladung zur Befragung des Unfallgegners hat aufschiebende Wirkung.