Kfz-Versicherung nicht bezahlt: Was passiert dann?
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Es kann durchaus vorkommen, dass ein Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat. Grund mag sein, dass er vergessen hat, die Überweisung abzuschicken. Ein Grund kann auch sein, dass mangels Deckung die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Die erste offene Zahlung hat noch keine Konsequenzen. Aber was passiert, wenn er der Zahlungsaufforderung wiederholt nicht nachkommt?
Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass ein Fahrzeug nicht ohne gültige Haftpflichtversicherung genutzt werden darf.
- Kann der Versicherungsnehmer die Prämie nicht bezahlen, entzieht der Versicherer die Deckungszusage.
- Besteht kein Versicherungsschutz mehr, wird das Fahrzeug von der lokalen Behörde stillgelegt.
- Bevor es zur Stilllegung kommt, sollte der Versicherungsnehmer das Gespräch mit dem Versicherer suchen, um Alternativen zu finden.
Kfz-Versicherung nicht bezahlt – das mehrstufige Vorgehen der Versicherer
Die Kfz-Versicherung kommt nicht gleich bei der ersten Überschreitung des Fälligkeitsdatums und droht mit Sanktionen. Der Ablauf kann von Versicherer zu Versicherer variieren, am Ende droht bei einer unbezahlten Rechnung aber die Stilllegung des Fahrzeugs.
Zunächst erhält der Versicherungsnehmer eine Mahnung mit dem Hinweis, dass der Beitrag rückständig ist und innerhalb der nächsten vierzehn Tage bezahlt werden muss. Neben dem offenen Beitrag wird üblicherweise auch eine Mahngebühr fällig.
Erfolgte auch nach der Mahnung kein Zahlungseingang, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Versicherer betreibt die Stilllegung des Autos oder er versendet eine zweite Mahnung. Zusammen mit der zweiten Mahnung wird der Versicherungsschutz für das Fahrzeug auf die gesetzlichen Versicherungssummen reduziert. Erfolgte auch im Rahmen der zweiten Mahnung nach Ablauf der Frist kein Zahlungseingang, kündigt die Versicherungsgesellschaft den Vertrag.
Da es in Deutschland verboten ist, ein Auto ohne gültige Versicherung zu benutzen, informiert sie das Kraftfahrtbundesamt von der Kündigung. Diese Behörde wiederum kontaktiert die lokale Zulassungsstelle beziehungsweise das Ordnungsamt, um das Fahrzeug stillzulegen.
Diese versuchen zunächst, den Versicherungsnehmer persönlich zu kontaktieren. Bleibt dies erfolglos, kommt es zum Einzug der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem Fahrzeugschein. Kann das Fahrzeug sichergestellt werden, auch ohne den Halter anzutreffen, wird das Kennzeichen entstempelt. Das bedeutet, dass die TÜV-Plakette entfernt wird.
Damit ist die Nutzung des Fahrzeugs oder das Abstellen auf öffentlichem Gelände untersagt. Sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.
Was tun, wenn die Prämie nicht bezahlt werden kann?
Die Überweisung zu vergessen ist das eine. Die Zahlung lässt sich spätestens mit Erhalt der Mahnung nachholen. Was kann ein Betroffener aber tun, wenn er schlicht das Geld für die Kfz-Versicherung nicht hat? In diesem Fall bieten sich verschiedene Optionen an:
- Wurde eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitragszahlung vereinbart, kann er mit dem Versicherer eine monatliche Zahlung aushandeln. Diese verteuert zwar die Prämie über das Jahr gesehen, macht aber die Bezahlung in kleinen Schritten einfacher.
- Beinhaltet der Vertrag neben der Haftpflichtversicherung auch eine Teilkasko oder Vollkasko, sollte der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer reden, um diese Bestandteile vor dem ordentlichen Kündigungstermin aus dem Vertrag herauszunehmen.
- Eine vorübergehende Reduzierung des Versicherungsschutzes auf die gesetzliche Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung bringt ebenfalls eine merkliche finanzielle Entspannung.
- Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, kann sich eine Stilllegung nicht leisten. Eventuell bietet sich ein Kleinkredit für die Begleichung der Prämie an. In den meisten Fällen ist eine Kreditsumme unter 2.000 Euro ausreichend, um die Prämie zu begleichen und die Stilllegung zu vermeiden.