Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kfz-Versicherung nicht bezahlt: Was passiert dann?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat. Grund mag sein, dass er vergessen hat, die Überweisung abzuschicken. Ein Grund kann auch sein, dass mangels Deckung die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Die erste offene Zahlung hat noch keine Konsequenzen. Aber was passiert, wenn er der Zahlungsaufforderung wiederholt nicht nachkommt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass ein Fahrzeug nicht ohne gültige Haftpflichtversicherung genutzt werden darf.
  • Kann der Versicherungsnehmer die Prämie nicht bezahlen, entzieht der Versicherer die Deckungszusage.
  • Besteht kein Versicherungsschutz mehr, wird das Fahrzeug von der lokalen Behörde stillgelegt.
  • Bevor es zur Stilllegung kommt, sollte der Versicherungsnehmer das Gespräch mit dem Versicherer suchen, um Alternativen zu finden.

Kfz-Versicherung nicht bezahlt – das mehrstufige Vorgehen der Versicherer

Die Kfz-Versicherung kommt nicht gleich bei der ersten Überschreitung des Fälligkeitsdatums und droht mit Sanktionen. Der Ablauf kann von Versicherer zu Versicherer variieren, am Ende droht bei einer unbezahlten Rechnung aber die Stilllegung des Fahrzeugs.

Zunächst erhält der Versicherungsnehmer eine Mahnung mit dem Hinweis, dass der Beitrag rückständig ist und innerhalb der nächsten vierzehn Tage bezahlt werden muss. Neben dem offenen Beitrag wird üblicherweise auch eine Mahngebühr fällig.

Erfolgte auch nach der Mahnung kein Zahlungseingang, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Versicherer betreibt die Stilllegung des Autos oder er versendet eine zweite Mahnung. Zusammen mit der zweiten Mahnung wird der Versicherungsschutz für das Fahrzeug auf die gesetzlichen Versicherungssummen reduziert. Erfolgte auch im Rahmen der zweiten Mahnung nach Ablauf der Frist kein Zahlungseingang, kündigt die Versicherungsgesellschaft den Vertrag.

Da es in Deutschland verboten ist, ein Auto ohne gültige Versicherung zu benutzen, informiert sie das Kraftfahrtbundesamt von der Kündigung. Diese Behörde wiederum kontaktiert die lokale Zulassungsstelle beziehungsweise das Ordnungsamt, um das Fahrzeug stillzulegen.

Diese versuchen zunächst, den Versicherungsnehmer persönlich zu kontaktieren. Bleibt dies erfolglos, kommt es zum Einzug der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem Fahrzeugschein. Kann das Fahrzeug sichergestellt werden, auch ohne den Halter anzutreffen, wird das Kennzeichen entstempelt. Das bedeutet, dass die TÜV-Plakette entfernt wird.

Damit ist die Nutzung des Fahrzeugs oder das Abstellen auf öffentlichem Gelände untersagt. Sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.

Was tun, wenn die Prämie nicht bezahlt werden kann?

Die Überweisung zu vergessen ist das eine. Die Zahlung lässt sich spätestens mit Erhalt der Mahnung nachholen. Was kann ein Betroffener aber tun, wenn er schlicht das Geld für die Kfz-Versicherung nicht hat? In diesem Fall bieten sich verschiedene Optionen an:

  • Wurde eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitragszahlung vereinbart, kann er mit dem Versicherer eine monatliche Zahlung aushandeln. Diese verteuert zwar die Prämie über das Jahr gesehen, macht aber die Bezahlung in kleinen Schritten einfacher.
  • Beinhaltet der Vertrag neben der Haftpflichtversicherung auch eine Teilkasko oder Vollkasko, sollte der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer reden, um diese Bestandteile vor dem ordentlichen Kündigungstermin aus dem Vertrag herauszunehmen.
  • Eine vorübergehende Reduzierung des Versicherungsschutzes auf die gesetzliche Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung bringt ebenfalls eine merkliche finanzielle Entspannung.
  • Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, kann sich eine Stilllegung nicht leisten. Eventuell bietet sich ein Kleinkredit für die Begleichung der Prämie an. In den meisten Fällen ist eine Kreditsumme unter 2.000 Euro ausreichend, um die Prämie zu begleichen und die Stilllegung zu vermeiden.