Kfz-Versicherung abgelaufen: Konsequenzen und Bußgelder
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Eine Kraftfahrzeug-Versicherung – kurz Kfz-Versicherung – ist in Deutschland für jeden verpflichtend, der Halterin oder Halter eines Fahrzeuges ist. Wer gegen diese gesetzliche Regelung verstößt, etwa weil seine Kfz-Versicherung abgelaufen ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – ganz davon zu schweigen, was im Falle eines Unfalls passiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung.
- Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr möglich.
- Das Fahren eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung ist eine Straftat.
Was ist eine Kfz-Versicherung und welche Funktion hat sie?
Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes für Kraftfahrzeughalter um eine Pflichtversicherung, die sich speziell an Halterinnen und Halter beziehungsweise Besitzerinnen und Besitzer von Personenkraftwagen richtet. Sie greift immer dann, wenn es darum geht, Schadensansprüche im Verkehrsrecht zu regulieren. Ebendiese können sowohl aus Sach- als auch aus Personenschäden resultieren.
Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Das sind die Unterschiede
Zwar herrscht in Deutschland ein Kfz-Versicherungszwang, dennoch bleibt es der Fahrzeugeigentümerin bzw. dem Fahrzeugeigentümer überlassen, für welchen Schutzumfang sie oder er sich entscheidet. Grundsätzlich sind drei verschiedene Varianten möglich:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
- die Teilkaskoversicherung
- die Vollkaskoversicherung
Die reine Haftpflichtversicherung stellt den Mindestschutz dar. Sie deckt alle Schäden ab, die der Unfallgegner erleidet. Dabei ist es unerheblich, ob dieser direkt oder dessen Eigentum betroffen ist. Die Reparaturkosten an dem Fahrzeug des Unfallverursachers reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen nicht.
Zusätzlich zur Haftpflicht zahlt die Teilkasko auch dann, wenn das Fahrzeug gestohlen oder aufgebrochen wird. Dasselbe gilt im Falle von Glasbruch sowie Unwetter-, Brand- und Explosionsschäden.
Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist maximal geschützt. Sie springt ein, wenn ein Unfall selbst verschuldet ist. Ebenfalls sind Vandalismus und Unfallflucht abgesichert.
Kfz-Versicherung abgelaufen: und nun?
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ausnahmslos verboten. Wenn also die Kfz-Haftpflichtversicherung abgelaufen ist und das Auto dennoch nicht außer Betrieb genommen wird, drohen teils hohe Strafen. Umgekehrt darf ein Fahrzeug nicht von den Behörden zugelassen werden, wenn kein Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Für gewöhnlich wird die entsprechende Bestätigung von den Versicherern elektronisch per sogenannter eVB-Nummer übermittelt.
Die einzige Möglichkeit, sich rechtlich sicher im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen, besteht also darin, eine Kfz-Versicherung abzuschließen.
Achtung! Wer seine bisherige Kfz-Versicherung gekündigt hat, darf sein Fahrzeug erst mit Wirksamwerden der neuen Versicherung auf die Straße bringen. Ein Rückstand in der Beitragszahlung an die Versicherung kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt.
Welche Konsequenzen drohen beim Fahren mit abgelaufener Kfz-Versicherung?
Das Führen eines Fahrzeuges, das nicht versichert ist, fällt in Deutschland – im Übrigen auch in weiten Teilen Europas – nicht unter Ordnungswidrigkeit, sondern ist eine Straftat. Diese wird entweder mit einer sehr hohen Geld- und unter bestimmten Umständen mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
Punkte im zentralen Verkehrsregister in Flensburg sind ebenfalls vorgesehen. Handelt die Fahrerin oder der Fahrer vorsätzlich, kann zudem ein befristetes Fahrverbot oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Freiheitsstrafen drohen immer dann, wenn bei einem Unfall ohne bestehenden Versicherungsschutz Personen gefährdet wurden oder zu Schaden gekommen sind. Unter Vorsatz können dem Verursachenden bis zu einem Jahr und bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe drohen.
Was gilt auf nicht-öffentlichen Straßen?
Wer denkt, dass er mit seinem abgemeldeten Fahrzeug wenig frequentierte Wald- oder Feldwege befahren darf, täuscht sich. Auch hier warten im Falle des Falles empfindliche Strafen, denn genau wie Fahrten auf Straßen, die der Straßenverkehrsordnung unterliegen, ist das Fahren mit abgelaufener Kfz-Versicherung auf nicht-öffentlichen Wegen eine Straftat.
Obacht bei der Fahrzeugüberführung!
Neu gekaufte und noch nicht angemeldete Fahrzeuge verfügen bekanntlich über keine offiziellen Kennzeichen und sind daher nicht versichert. Dennoch ist es möglich, sie von A nach B zu überführen – nämlich mit zeitlich begrenzten Kurzzeitkennzeichen.
Wichtig: Nach dem Ablauf der Gültigkeit dieser Kennzeichen muss das Fahrzeug versichert sein. Anderenfalls darf es nicht bewegt werden.
Kfz-Versicherungen vergleichen mit Verivox
In Deutschland herrscht freie Versichererwahl – das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft sollten allerdings nicht nur die Beiträge, sondern gleichermaßen die Versicherungsleistungen zu den entscheidenden Kriterien gehören. Nur so können Unannehmlichkeiten im Schadensfall vermieden werden.
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