Kann ich die Kfz-Versicherung auf meinen Zweitwohnsitz anmelden?
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Das Auto und damit die Kfz-Versicherung am zweiten Wohnsitz anzumelden, war früher ein beliebtes Vorgehen. Wochenendhäuser stehen in der Regel in ländlichen Regionen. Dort fallen die Beiträge für die Kfz-Versicherung deutlich geringer aus, als in den Großstädten mit hoher Verkehrsdichte. Auf diese Weise ließen sich durchaus mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Leider ist diese Variante nicht mehr möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Auto darf nur noch am Erstwohnsitz gemeldet sein.
- Der Erstwohnsitz wird durch den Lebensmittelpunkt definiert.
- Der Halter kann bei einem Umzug sein altes Kennzeichen bundesweit beibehalten.
- Bei Umzug ist die Ummeldung des Fahrzeugs zwingend vorgeschrieben.
Auto muss am Erstwohnsitz gemeldet sein
Im Jahr 2007 änderte der Gesetzgeber die Regelung über die Zulassung von Fahrzeugen. Seit diesem Zeitpunkt müssen private Fahrzeughalter ihr Auto oder Motorrad in dem Kfz-Zulassungsbezirk anmelden, in dem sie ihren ersten Wohnsitz haben. Rechtsgrundlage ist Paragraf 46, Abs. 2, Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, ….
Wer in einer Kleinstadt lebt, aber berufsbedingt in einer Großstadt einen Zweitwohnsitz hat, ist nicht betroffen. Ärgerlich ist es aber für den Wochenendheimfahrer, der von Montag bis Freitag im ländlichen Raum lebt, und sich nur am Wochenende an seinem ersten Wohnsitz in einer Großstadt aufhält.
Wie ist der Hauptwohnsitz definiert?
Die Behörden definieren den Haupt- oder Erstwohnsitz als den Wohnsitz, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Unter den Begriff Lebensmittelpunkt fallen beispielsweise die Familie, aber auch der Arbeitsplatz. Bei einem Wochenendheimfahrer stellt sich jetzt die Frage: Familie oder Arbeitsplatz als Lebensmittelpunkt? Entscheidend ist, dass der Hauptwohnsitz sowohl in Bezug auf das Wahlrecht als auch in Bezug auf das zuständige Finanzamt ausschlaggebend ist.
Es bleibt demjenigen mit zwei Wohnsitzen überlassen, welchen er zu seinem Hauptwohnsitz macht. Mit dem Erstwohnsitz am Arbeitsort mag er mit dem Auto in eine günstigere Regionalklasse kommen und bei der Versicherung sparen. Auf der anderen Seite bleibt es fraglich, ob das Finanzamt den Mehraufwand für die Fahrten zur Familie und die Kosten für eine zweite Wohnung steuerlich noch anerkennt.
Wohnortwechsel
Das Meldegesetz schreibt vor, dass sich eine Person nach einem Umzug innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes anmelden muss. Mit dieser Anmeldung muss auch die Ummeldung des Autos bei der Versicherung, erfolgen. Der Fahrzeughalter kann zwar bundesweit sein bisheriges Kennzeichen beibehalten, also durchaus in München mit Hamburger Kennzeichen fahren - versicherungstechnisch wird er aber losgelöst vom Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk und damit vermutlich auch in einer anderen Regionalklasse eingestuft.
Mit dem Zweitwohnsitz die Prämie für die Autoversicherung senken, geht nicht mehr. Die einzige Option, beim Beitrag für die Autoversicherung zu sparen, ist ein Versicherungsvergleich, um den günstigsten Anbieter zu finden.
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