Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Jährliche Fahrleistung überschritten: Welche Folgen hat das?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Beitrag zur Kfz-Versicherung ermittelt sich aus verschiedenen Sachverhalten. Einer davon ist die jährliche Fahrleistung. Wer viel fährt, ist unfallgefährdeter als jemand, der das Auto die meiste Zeit in der Garage stehen hat. Was passiert aber, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kulanzgrenze beim Überschreiten der jährlichen Fahrleistung liegt bei 10 bis 15 Prozent.
  • Signifikante Abweichungen müssen der Versicherung gemeldet werden. Andernfalls droht eine Vertragsstrafe.
  • Andere unrichtige Angaben wie Anzahl der Fahrer führen im Schadensfall ebenfalls zu nachträglichen Belastungen.
  • Der Versicherer muss allerdings den Vorsatz der falschen Angaben nachweisen.

Wie genau muss die jährliche Fahrleistung angegeben werden?

Bei der jährlichen Fahrleistung kann man die Schätzung auch schon einmal nach unten korrigieren. Wie geht es aber weiter, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde?

Zunächst einmal muss die Kfz-Versicherung davon Kenntnis erhalten. Dies passiert in der Regel nach einem Unfall. Der Versicherer fragt den Kilometerstand ab, rechnet seit der Antragstellung hoch und mit etwas Pech gibt es eine Abweichung zu den Vertragsangaben.

Niemand kann genau sagen, wie viele Kilometer er im Jahr zurücklegen wird. Ein Krankheitsfall in der Familie, der drei Mal in der Woche eine zusätzliche Strecke von 100 Kilometern bedeutet, summiert sich auf 1.200 Kilometer mehr in einem Monat. Zwei unerwartete Geschäftsreisen mit dem Privatwagen quer durch Deutschland bringen zusätzliche 3.000 Kilometer auf den Tacho.

Die meisten Versicherungsgesellschaften erwarten auch nicht, dass der Versicherungsnehmer beispielsweise 12.000 Kilometer angibt. Sie teilen die Fahrleistung in Klassen ein, beispielsweise 6.000 Kilometer bis 9.000 Kilometer, 9.001 Kilometer bis 12.000 Kilometer und so fort.

Die Konsequenzen, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde

Wurde die jährliche Fahrleistung überschritten, zeigen sich die meisten Versicherer bis zu einer Abweichung zwischen zehn und 15 Prozent kulant. Anders sieht es jedoch aus, wenn, wie in einem Fall in Baden-Württemberg, statt 9.000 Kilometer 32.000 Kilometer gefahren wurden. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 7 U 33/13) sah in diesem Fall eine Vertragsstrafe als gerechtfertigt.

Vertragsstrafen können beispielsweise einen Jahresbeitrag ausmachen. Allerdings liegt hier die Beweislast beim Versicherer, der die vorsätzliche Falschangabe nachweisen muss.

Das übliche Vorgehen ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer die Differenz nachzahlen muss.

Was muss der Versicherungsnehmer tun, wenn die Fahrleistung überschritten wurde?

Rutscht die Fahrleistung in eine andere Kilometerklasse, sollte er seinen Versicherer davon in Kenntnis setzen. Gleiches gilt im Fall der konkreten Kilometerangabe. Wenn diese um zehn Prozent überschritten wurde, macht eine Mitteilung an den Versicherer ebenfalls Sinn.

Was tun, wenn die Fahrleistung geringer ausfällt?

Möglicherweise führte ein Wechsel des Arbeitsplatzes dazu, dass der Versicherungsnehmer weniger Kilometer im Laufe eines Jahres zurücklegte als ursprünglich angenommen. Oder geplante Urlaubsreisen mit dem Auto wurden durch Zugfahrten ersetzt.

Auch in diesem Fall kann eine Meldung an den Versicherer sinnvoll sein. Manche Versicherer erstatten bei gravierenden Abweichungen den überzahlten Beitrag zurück, aber leider nicht alle.

Ein Tipp, wie sich die Prämie möglicherweise legal senken lässt: Die Kfz-Versicherer geben einen Beitragsnachlass, wenn der Versicherungsnehmer ein Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr oder eine Bahncard vorlegt. Das Jahresticket ist zu teuer, um es „einfach so“ zu kaufen. Bei einer Bahncard 25 sieht es schon anders aus. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade bei höheren Schadenfreiheitsklassen die Ersparnis bei der Versicherung die Kosten für die Bahncard deutlich überstiegen haben.

Häufig gestellte Fragen

In der Regel bieten Kfz-Versicherer eine Kulanzgrenze zur jährlichen Fahrleistung an. Diese liegt bei 10 - 15 Prozent der angegebenen Fahrleistung. Melden Sie eine Überschreitung der angegebenen Fahrleistung immer Ihrer Versicherung - sonst kann eine Vertragsstrafe drohen.

Überschreiten Sie Ihre angegebene jährliche Fahrleistung um 1.000 Kilometer, so müssen Sie je nach Anbieter und Tarif etwa 5 - 8 Prozent Mehrbetrag rechnen. Bei 10.000 Kilometern mehr auf dem Tacho können Sie mit Mehrkosten um ca. 13 Prozent rechnen.

Fahren Sie mehr Kilometer als angegeben, muss Ihre Versicherung das Unfallrisiko neu berechnen. Geben Sie Ihrer Autoversicherung rechtzeitig Bescheid, müssen Sie in der Regel nur einen Aufpreis zu Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag zahlen.

In der Regel gilt: Fahren Sie weniger als angegeben, sinkt auch Ihr Versicherungsbeitrag. Je nach Anbieter und Tarif sparen Sie beispielsweise bei 5.000 Kilometern geringerer Fahrleistung bereits etwa 10% Ihres Versicherungsbeitrags.

Ihre Autoversicherung fragt in der Regel nicht explizit Ihre gefahrenen Kilometer ab. Kommt es allerdings zu einem Unfall, wird u.a. auch der Kilometerstand abgefragt. Achten Sie daher darauf, bei Überschreitung der Fahrleistung Ihre Versicherung zu informieren.