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Führerschein-Gültigkeit: Welche Fristen gibt es?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der „graue Lappen“ hat endgültig ausgedient. Die Nachfolgemodelle, der rote Karton und die ersten Plastikkarten, müssen ebenfalls umgetauscht werden. Grund dafür ist die Einführung eines EU-einheitlichen Führerscheins im Scheckkartenformat im Jahr 2013. Damit verlieren die aktuellen Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit. Allerdings geht mit der Ausgabe der neuen Scheckkartenformate auch eine Neuerung einher.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, verlieren im Laufe der nächsten Jahre ihre Gültigkeit.
  • Die Umtauschfrist hängt vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers oder dem Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab.
  • Die neuen Führerscheine mit Ausgabedatum ab 2013 sind generell nur noch 15 Jahre gültig.
  • Bei erneuter Ausstellung ist keine erneute Prüfung oder Untersuchung notwendig.

Wie erkenne ich, wann mein Führerschein seine Gültigkeit verliert?

Wurde Ihr Führerschein nach dem 18.01.2013 ausgestellt, finden Sie auf der Vorderseite unter Punkt 4b das Ablaufdatum Ihres Führerscheins.

Bei allen Führerscheinen, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, orientieren Sie sich einfach an den Tabellen auf dieser Seite.

Welche Führerscheine werden 2023 ungültig?

Wurde Ihr Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt und sind Sie zwischen 1959–1964 geboren, müssen Sie Ihren Führerschein 2023 austauschen.

Wie lange sind die neuen Führerscheine gültig?

Die bisherigen Führerscheine waren bis zum Ausgabejahr 2013 unbegrenzt gültig. Das änderte sich mit dem neuen EU-Führerschein. Dieser muss nach 15 Jahren erneut beantragt werden.

Neuer Führerschein - neue Führerscheinprüfung?

Führerscheininhaber müssen jedoch keine Angst haben. Eine neue Führerscheinprüfung oder eine Untersuchung auf Fahrtauglichkeit entfällt. Die zeitliche Befristung wird damit begründet, dass dadurch eine erhöhte Fälschungssicherheit gewährleistet wird. Das Passbild ist relativ aktuell und die ausgegebenen Karten sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik.

Warum muss der Führerschein ausgetauscht werden?

Die zeitliche Befristung wird damit begründet, dass dadurch eine erhöhte Fälschungssicherheit gewährleistet wird. Das Passbild ist relativ aktuell und die ausgegebenen Karten sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik.

Hintergrund für den Umtausch und die angestrebte Harmonisierung ist die Tatsache, dass innerhalb der Europäischen Union 110 unterschiedliche Führerscheinvarianten kursierten. Mit der Einführung von befristeten Fahrlizenzen werden die Führerscheinklassen EU-weit vereinheitlicht. Insgesamt gibt es 16 Klassen, die durch Schlüsselzahlen eingeschränkt oder erweitert werden können.

Was sind die Umtauschfristen für den alten Führerschein?

Laut ADAC müssen in Deutschland über 40 Millionen Führerscheine getauscht werden. Um ein Chaos bei den zuständigen Behörden zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Staffelung bei den Fristen vorgesehen. Die Fristen orientieren sich für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgegeben wurden, am Geburtsjahr der Führerscheininhaber:

Umtauschfristen des Führerscheins nach Geburtsjahr

Geburtsjahr
Umtausch bis spätestens
vor 1953 19.01.2033
1953–1958 19.01.2022
1959–1964 19.01.2023
1965–1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Wurde die Fahrerlaubnis nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ist das Jahr der Ausstellung maßgebend:

Umtauschfristen des Führerscheins nach Ausstellungsjahr

Ausstellungsjahr
Umtausch bis spätestens
1999–2001 19.01.2026
2002–2004 19.01.2027
2005–2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012–18.1.2013 19.01.2033

Sonderregelung für alle Jahrgänge bis 1953

Für die Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Sonderregelung.

Hier gilt der 19.1.2033 als spätestes Umtauschdatum, auch wenn der Führerschein erst nach 1998 erworben wurde.

Das Bundesverkehrsministerium will mit dieser langen Frist vermeiden, dass Personen noch mit Gebühren für den neuen Führerschein belastet werden, die möglicherweise altersbedingt das Autofahren kurz nach dem Zwangsumtausch aufgeben. Die Kosten für die Umschreibung belaufen sich auf rund 25 Euro.

Mein Führerschein enthält kein Ablaufdatum, muss er dennoch umgetauscht werden?

Ja, denn von der Umtauschpflicht sind alle Führerscheinbesitzer betroffen.

Kann ich meinen Führerschein auch vor Fristende umtauschen?

Ja, Sie können Ihren Führerschein auch bereits freiwillig früher umtauschen.

Was wird für den Umtausch des Führerscheins benötigt?

Der Antrag für einen neuen Führerschein erfolgt bei der Führerscheinbehörde am Wohnort. Zur Umschreibung muss der Führerscheininhaber

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • den alten Führerschein,
  • ein biometrisches Passfoto und
  • bei einem Führerschein vor 1999 die Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle

vorlegen. Bei der Karteikartenabschrift handelt es sich um einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister der Führerscheinbehörde, die den Führerschein ursprünglich nach bestandener Fahrprüfung ausgestellt hat. Die Abschrift kann per Mail oder Telefon angefordert werden, sofern er nicht von der Führerscheinbehörde, die den Umtausch vornimmt, beantragt wird Die Ausstellung ist kostenlos.

Wie lange dauert der Umtausch eines Führerscheins?

Für die Ausstellung des neuen Führerscheins muss man, je nach Behörde, mit einer Dauer von drei bis sechs Wochen rechnen. Für eine Gebühr von 20 Euro ist auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich, welche die Wartezeit auf wenige Tage reduziert.

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Sie können Ihren Führerschein immer dort umtauschen, wo Sie ihn auch erhalten haben. Beispielsweise also bei der Fahrerlaubnisbehörde, der Führerscheinstelle oder bei Ihrem Bürgeramt vor Ort.

Führerschein-Gültigkeit für LKWs, Busse und Motorräder

  • Die Führerscheinklassen C1 und C1E sind bis zu Ihrem 50. Lebensjahr gültig. Soll der Führerschein im Anschluss verlängert werden, wird eine Gesundheitsprüfung fällig.
  • Die Führerscheinklassen C und CE (ehemals Klasse 2) sind, ebenso wie Busführerscheine, alle fünf Jahre zu erneuern.
  • Die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE enthalten die gleichen Friste zum Umtausch des Führerscheins wie die LKW-Klassen.
  • Die Führerscheinklasse A ist ebenso wie die Führerscheinklasse B nur noch maximal 15 Jahre nach Umtausch gültig. Es gelten die gleichen Umtauschfristen, wie auch für PKW-Führerscheine.

Frist verpasst: Droht jetzt ein Bußgeld?

Nein, in der Regel droht Ihnen kein Bußgeldverfahren durch das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein. Allerdings kann Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt werden.

Gelten die Führerschein-Fristen auch im Ausland?

Sie leben innerhalb der EU bzw. des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums)? Dann kontaktieren Sie Ihre Behörden vor Ort. Diese sind für den Umtausch des abgelaufenen Führerscheins zuständig.

Sie leben außerhalb der EU bzw. des EWR (in einem so genannten Drittstaat)? Dann kontaktieren Sie Ihre Fahrerlaubnisbehörde, die Ihnen Ihren Führerschein ausgestellt hat.