Felgenschaden: Zahlt die Vollkaskoversicherung?
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Die Frage, zahlt bei einem Felgenschaden die Vollkaskoversicherung, ist durchaus berechtigt. Felgen sind schon lange kein reines Mittel zum Zweck mehr, dass sich das Fahrzeug fortbewegt. Sie haben sich zu einem Accessoire entwickelt, dass für manchen Fahrzeugbesitzer einen höheren Stellenwert besitzt als der Kindersitz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für einen selbst verschuldeten Felgenschaden werden durch die Vollkaskoversicherung übernommen.
- Eine Kostenübernahme sollte aufgrund der Relation von Schadenshöhe zu Beitragsverteuerung durch Hochstufung gut überlegt sein.
- Innerhalb gesetzlich vorgegebener Rahmenbedingungen sind Reparaturen an einer Felge erlaubt und in der Regel günstiger als eine neue Felge.
Wertvolle Felgen
Der Trend weg von der preiswerten Stahlfelge hin zu den aufwendigen Alufelgen hat natürlich seinen Preis. Felgen für 150 oder 250 Euro pro Stück sind fast schon nur Mittelklasse. Dabei handelt es sich noch nicht einmal um Spezialanfertigungen, sondern einfach um Felgen für beispielsweise einen Audi A6, die bei einem Händler online geordert werden können.
Stahlfelgen sind zwar kein Blickfang, dafür aber robuster, wenn es beispielsweise zu einem Anprall an die Bordsteinkante kommt. Stahlfelgen verzeihen hier deutlich mehr.
Erneuern oder reparieren?
Umso ärgerlicher ist es, wenn die neue Alufelge tatsächlich beschädigt wird. Dem Fahrzeughalter stellt sich die Frage, ob die Felge erneuert werden muss, und wenn ja, ob die Versicherung für den Felgenschaden aufkommt, oder ob die Möglichkeit besteht, den Schaden zu reparieren.
Die Zeitschrift Autobild wies darauf hin, dass bei Felgenreparaturen seitens des Gesetzgebers Grenzen gesetzt sind: "Beschädigungen im Grundmetall, die nicht tiefer als einen Millimeter ins Grundmetall ragen und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sind, dürfen beseitigt werden.” (Quelle: Autobild). Schweißarbeiten an der Felge sind mit Vorsicht zu genießen, da durch die Hitze Veränderungen am Material die Folge sind.
Kleine Kratzer sind kein Problem
Kleine Kratzer lassen sich inzwischen durch spezielle, TÜV-geprüfte Verfahren wieder beseitigen, ein Versicherungsfall wäre das nicht. Fahrzeughalter, die sich über einen kleinen Felgenschaden ärgern, sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob eine Reparatur möglich ist.
Der Felgenschaden als Versicherungsfall
Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrer selbst am versicherten Fahrzeug verursacht. Dazu zählt auch eine Beschädigung der Felge, wenn er beispielsweise zu dicht an den Bordstein heranfährt. Wichtig ist die Frage, ob die Schadenshöhe die Selbstbeteiligung übersteigt und wenn ja, um wie viel. Möglicherweise käme die Leistung durch den Versicherer gar nicht zum Tragen.
Darüber hinaus hat die Regulierung des Schadens durch die Vollkaskoversicherung auch langfristig Auswirkungen auf die künftige Prämienhöhe. Übernimmt ein Versicherer die Kosten für einen Unfall oder eine Beschädigung am Fahrzeug, wird der Versicherungsnehmer in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Die Rückstufung hängt vom Versicherer ab. Hier einige Beispielzahlen für einen Unfall innhalb eines Jahres:
SF-Klasse Alt
|
SF-Klasse Neu
|
---|---|
SF 35 | SF 25 |
SF 30 | SF 15 |
SF 20 | SF 10 |
SF 10 | SF 5 |
Wie sich eine Schadensregulierung über den Versicherer im Einzelfall auf den künftigen Versicherungsbeitrag auswirkt, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherer abklären. Es ist zwar gut zu wissen, dass die Vollkasko für einen Felgenschaden aufkommt. Unter dem Strich wird es sich aber vermutlich eher lohnen, die Kosten dafür selbst zu übernehmen.
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