Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Falsche Angaben in der Kfz-Versicherung: Folgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Beitrag für die Kfz-Versicherung ermittelt sich aus harten und aus weichen Merkmalen. Zu den harten Merkmalen zählt das versicherte Fahrzeug oder der Zulassungsbezirk. Die weichen Merkmale berücksichtigen die individuellen Sachverhalte des Versicherungsnehmers. Falsche Angaben können zum Entzug des Versicherungsschutzes führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unrichtige Angaben im Versicherungsvertrag werden spätestens bei einem Leistungsfall bekannt, der Bezug zu diesen Angaben hat.
  • Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall die Prämiendifferenz für den Zeitraum nachzahlen, für den die unrichtigen Angaben policiert waren.
  • Zusätzliche Vertragsstrafen sind möglich.
  • Eine Korrektur seitens des Versicherungsnehmers, ohne dass ein Leistungsfall eintrat, ist jederzeit formlos möglich.

Warum wird im Versicherungsvergleich nach Fahrleistung oder den Nutzern gefragt?

Neben den Kriterien, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat, gibt es auch die Merkmale, die von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer unterschiedlich ausfallen und die Höhe des Unfallrisikos erhöhen oder minimieren.

Eine der Fragen lautet, wie viele Kilometer ein Fahrer im Jahr mit dem Auto zurücklegt. Wer viel fährt, kann leichter in einen Unfall verwickelt werden als ein Wenigfahrer. Es ist zwar verlockend, trotz einer Fahrleistung von 30.000 Kilometern im Jahr nur 9.000 Kilometer anzugeben. Im Fall eines Unfalls kommt dieser Sachverhalt jedoch zutage, da der Versicherer den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns mit dem Kilometerstand am Unfalltag abgleicht.

Gibt ein Fahrzeughalter an, dass er sein Auto nur selbst fährt und es nachts in einer Garage in einem kleinen Dorf in Bayern geparkt ist, fällt sowohl die Haftpflichtprämie als auch die Kaskoprämie sehr niedrig aus. Angenommen, der Wagen wird von der 19 Jahre alten Tochter, die den Führerschein erst mit 18 Jahren gemacht hatte, in Hamburg gefahren. Das Auto ist über Nacht auf der Straße geparkt und wird dort gestohlen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er dem Versicherer gegenüber zunächst in Erklärungsnotstand gerät.

  • Der Versicherungsnehmer war nicht der einzige Fahrer.
  • Der jüngste Fahrer war jünger als 23 Jahre.
  • Das Fahrzeug wurde nicht über Nacht in einer Garage geparkt.

Was passiert bei falschen Angaben?

Der Versicherungsnehmer hat gleich in drei Fällen nicht den Tatsachen entsprechend die Fragen beantwortet. Die Versicherer legen eine günstigere Prämie zugrunde, wenn nur eine Person das Fahrzeug nutzt. Fahrer unter 23 Jahren werden als besonders risikoreich eingestuft. Nur das begleitete Fahren führt bei dieser Altersgruppe zu einem Beitragsnachlass. Fahrzeuge, die in einer Garage abgestellt werden, sind weniger diebstahlgefährdet als Autos auf der Straße. Dies führt ebenfalls zu einem günstigeren Beitrag. Die Angabe, dass das Auto in Bayern genutzt wird, bedingt ebenfalls eine günstigere Prämie als eine Anmeldung in Hamburg.

Stellt sich im Schadensfall heraus, dass Angaben nicht den Tatsachen entsprachen, passiert Folgendes:

Der Versicherer rechnet ab Beginn des Versicherungsschutzes die Prämie so, dass alle zu niedrig gewichteten Risiken an die Realität angepasst werden. Das heißt in diesem Fall, es gibt einen Beitragszuschlag für

  • Fahrzeugnutzung durch mehr als einen Fahrer.
  • Jüngster Fahrer jünger als 23 und kein begleitetes Fahren.
  • Fahrzeug wird nachts auf der Straße abgestellt.

Dass das Fahrzeug in Bayern zugelassen war, spielt in diesem Fall keine Rolle, da sich der Versicherungsnehmer ja selbst zeitweilig in Hamburg aufhalten könnte. Der Versicherungsnehmer muss zunächst die Differenz der Prämie nachentrichten. Allerdings kann es außer zu einer Prämiennachzahlung auch zu zusätzlichen Vertragsstrafen kommen.

Im Fall einer signifikanten Überschreitung der jährlichen Fahrleistung wird die Prämie ebenfalls auf der Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer nachberechnet.

Bejaht der Antragsteller die Frage nach einem Monatsticket oder einer Bahncard, muss er eine Kopie davon einreichen. In diesem Fall sind unwahre Angaben nicht möglich.

Bezahlt der Versicherer trotz falscher Angaben, wenn ein Schaden eintritt?

Grundsätzlich bezahlt die Versicherungsgesellschaft trotz falscher Angaben einen eingetretenen Schaden. Durch die Rückrechnung des Beitrags hat der Versicherungsnehmer am Ende ja die korrekte Prämie bezahlt.

Gehen die unrichtigen Angaben jedoch so offenkundig an den Tatsachen vorbei, dass ein Versehen oder eine irrtümliche Abweichung bei den Kilometerangaben auszuschließen ist, muss der Versicherungsnehmer mit der Kündigung rechnen.

Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um eine auf den Schadensfall abgeschlossene Police. Der Vertragsgegenstand ist erfüllt, wenn es zur Leistung kommt. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu beenden. Dass Verträge nach einem Leistungsfall stillschweigend weitergeführt werden, ist üblich, aber nicht unbedingt vertragskonform.

Kündigt die Versicherung den Vertrag, kann es problematisch werden, eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die mehr als nur die gesetzliche Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt. Die Frage, wer den Vorvertrag gekündigt hat, sollte ebenfalls wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie über die Datenbanken überprüft werden kann.

Wie kann ich falsche Angaben in der Kfz-Versicherung ändern?

In der Regel genügt in diesem Fall ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft oder eine E-Mail. Der häufigste Grund für eine Nachmeldung ist eine Abweichung der tatsächlichen gefahrenen Kilometer oder des Abstellplatzes bei Nacht, beispielsweise aufgrund eines Umzuges.

Die Angabe, dass das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer gefahren wird, kennt allerdings auch Ausnahmen. Ist der Fahrer nicht in der Lage, weiterzufahren, versteht es sich von selbst, dass ein Beifahrer das Lenkrad übernehmen darf, ohne dass dadurch gleich der Versicherungsvertrag geändert werden muss.

Versicherungsnehmer sollten auch darauf achten, dass sie von sich aus den Versicherer kontaktieren, wenn der jüngste Fahrer 23 Jahre alt wird. Es ist nicht zwingend sichergestellt, dass die Gesellschaften die Prämie in diesem Fall automatisch zu diesem Tag reduzieren, auch wenn das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers im Vertrag hinterlegt ist. Genauso ist eine Information des Versicherers sinnvoll, wenn das Auto zum Beispiel nicht mehr auf der Straße, sondern künftig in einer Garage untergestellt wird. Dieser Sachverhalt spart bares Geld.