Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Falsch getankt: So reagieren Sie jetzt richtig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die meisten Autofahrer gehen davon aus, dass es ihnen nicht passiert, falsch zu tanken. Vor allem Fahrer von Benzinern verlassen sich darauf, dass der breitere Dieselzapfhahn gar nicht in ihren Benzineinfüllstutzen passt. Das stimmt auch, aber nur in den meisten Fällen, nicht in allen. Was sollte man tun, was unterlassen, wenn man falsch getankt hat?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Falschbetankung mit Benzin statt Diesel oder umgekehrt sollte der Motor nicht gestartet werden.
  • Dieselmotoren reagieren deutlich empfindlicher auf Benzin als umgekehrt.
  • E 10 und E 5 oder Super und Super Plus zu vertauschen, ist weniger dramatisch.
  • Die Versicherung übernimmt keine Kosten, die bei Falschbetankung entstehen.

Falsch getankt, was tun?

Motor auslassen und Auto an der Zapfsäule stehen lassen. Das gilt in allen Fällen. Dennoch gibt es von Falschbetankung zu Falschbetankung Unterschiede in den Auswirkungen.

Benzin statt Diesel getankt

Dieses Problem betrifft nur noch Superbenzin, da das "Normalbenzin" schon seit vielen Jahren vom Markt ist. Diese Variante kann leichter passieren als umgekehrt. Der Zapfhahn für Benzin passt nämlich in jeden Dieseleinfüllstutzen. Dieselmotoren vertragen kein Super. Kommt Super in den Motor, und das Auto wird gefahren, muss in der Regel ein großer Teil des Motors ausgetauscht werden. Dazu zählen:

  • das gesamte Einspritzsystem
  • Hochdruckpumpe
  • Injektoren
  • Kraftstoffleitung
  • Tank

Laut Aussage des ADAC summiert sich der Preis für den Austausch auf einige Tausend Euro. Wird der Motor nicht gestartet und der Halter hat Glück, ist es völlig ausreichend, den Tankinhalt abzusaugen und den Tank zu waschen.

Ältere Dieselfahrzeuge vertragen mehr

Man muss zwischen älteren und neueren Dieselbaureihen unterscheiden. Ältere Fahrzeuge sind mit einer Wirbel- oder Vorkammereinspritzung ausgestattet. Diese Technik kann einige Liter Benzin vertragen. Das gilt allerdings nur, wenn sich noch Diesel im Tank befand und es zu einer Mischung kam. Reines Benzin ist auch für diese Motoren Gift.

Seit dem Jahr 2000 werden allerdings Common-Rail- und Pumpe-Düse-Triebwerke verwendet. Diese Motoren vertragen keinerlei Super und dürfen auf keinen Fall gestartet werden. Bei laufendem Motor wischt das Benzin den Schmierfilm ab, der für Dieselmotoren notwendig ist, und ruiniert den Motor.

Diesel statt Benzin getankt

Es kommt kaum vor, dass ein Autofahrer Diesel statt Benzin falsch getankt hat. Hat der Dieselstutzen aber doch in den Benzintank gepasst, ist Vorsicht geboten.

Der Motor sollte in jedem Fall ausbleiben, denn sonst wird zunächst der Katalysator beschädigt, gefolgt von der Einspritzanlage. In der Regel sollte es aber ausreichen, den Tankinhalt abzusaugen und den Tank einmal zu spülen, um den Motor wieder fahrtüchtig zu machen.

E 10 statt E 5 getankt

Dieses Thema betrifft in erster Linie Fahrzeuge mit einem Baujahr vor dem Jahr 2000. Insbesondere sind die FSI-Motoren von Volkswagen betroffen. Kommt es dazu, dass ein Fahrer statt E 5 einmal E 10 tankt, ist dies jedoch nicht weiter tragisch. Laut ADAC sollte es genügen, den Tank mit Super Plus aufzufüllen.

Super statt Super Plus getankt

In der Regel befinden sich am Motor Klopfsensoren, die sich automatisch an die unterschiedliche Oktanzahl im Benzin anpassen. Bei älteren Motoren ist aber Vorsicht geboten, da nicht alle einen Klopfsensor besitzen und dann Schäden am Motor entstehen können. Wer umgekehrt aus Versehen einen höherwertigen Kraftstoff tankt, hat lediglich mehr Geld als üblich ausgegeben, ohne dass sich die Motorleistung seines Fahrzeugs erhöht.

Falsch getankt – zahlt die Versicherung?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich falsch betanken, müssen Sie mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Ihre Kfz-Versicherung kommt für die entstehenden Kosten nicht auf - weder für das Auspumpen des Tanks noch für mögliche Reparaturen am Motor. Dies gilt sowohl für die Teil- als auch für die Vollkaskoversicherung.

Die gleiche Regelung greift, wenn Sie ein fremdes Auto falsch betanken. Ob es sich dabei um den geliehenen Wagen eines Bekannten, ein Mietfahrzeug oder einen Firmenwagen handelt, ist unerheblich. In all diesen Fällen sind Sie persönlich für den Schaden verantwortlich.