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Fahren bei Regen und Nebel: So vermeiden Sie Unfälle

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wie Unfallstatistiken belegen, stellt das Fahren bei Regen und Nebel für viele Verkehrsteilnehmer eine große Herausforderung dar. Auf feuchten Straßen oder bei schlechten Sichtverhältnissen steigt das Unfallrisiko enorm. Um einen Unfall zu vermeiden, ist es bei entsprechenden Witterungsbedingungen erforderlich, das eigene Fahrverhalten anzupassen. Worauf Sie im Einzelnen achten sollten, erläutert der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechnen Sie im Herbst und Winter mit längeren Fahrtdauern und fahren Sie möglichst vorausschauend.
  • Bei Regen oder Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer.
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung müssen Sie auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
  • Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten lediglich in bestimmten Situationen erlaubt sind.
  • Reduzieren Sie bei starkem Regen Ihre Geschwindigkeit, um Aquaplaning zu vermeiden.

Ausreichend Zeit einplanen und vorausschauend fahren

Im Herbst und Winter empfiehlt es sich grundsätzlich, etwas mehr Zeit für Autofahrten einzuplanen. Das ermöglicht es, ohne Zeitdruck ans Ziel zu gelangen, und hält das Verkehrsrisiko gering. Das Fahren bei Regen und Nebel erfordert es außerdem, besonders vorausschauend zu agieren. Schließlich verhält sich Ihr Fahrzeug auf einer nassen Straße anders als auf einer trockenen Fahrbahn. Auch die meist schlechtere Sicht stellt eine deutliche Einschränkung dar. Damit die Reifen nicht durchdrehen, sollten Sie möglichst sanft anfahren und abbremsen. Beachten Sie außerdem, dass der Bremsweg auf einer nassen Straße erheblich länger ausfällt.

Fahren bei Regen und Nebel: Welche Vorschriften gelten?

Was beim Fahren bei Regen und Nebel besonders zu beachten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeugführer müssen ihr Tempo prinzipiell an die vorherrschenden Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse anpassen.

Zusätzlich legt §3 der StVO fest, dass Sie bei einer durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschränkten Sichtweite von unter 50 Metern nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren dürfen. Gilt ein niedrigeres Tempolimit, müssen Sie sich natürlich an dieses halten. Ein Reduzieren der Geschwindigkeit empfiehlt sich allerdings schon bei einer weniger starken Sichtbehinderung.

Bei Sichtbehinderungen immer das Licht einschalten

Das Fahren bei starkem Regen oder Nebel ist für die Augen sehr anstrengend. Daher gilt es, die Sichtverhältnisse zu verbessern. Gleichzeitig müssen Autofahrer darauf achten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Wann die Verpflichtung besteht, auch tagsüber mit Licht zu erfahren, klärt §17 der Straßenverkehrsordnung.

Dort heißt es: „Behindert Nebel, Schnellfall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.“

Das gilt beispielsweise für folgende Situationen:

  • Die Sichtweite auf einer Autobahn oder anderen Schnellverkehrsstraße beträgt weniger als 150 Meter.
  • Die Sichtweite auf Straßen außerhalb von Ortschaften unterschreitet 100 bis 120 Meter.
  • Die Sichtweite innerorts liegt bei weniger als 60 bis 70 Metern.

Verzichten Sie jedoch darauf, das Fernlicht einzuschalten, da der Nebel es reflektiert und die Sicht dadurch noch zusätzlich verschlechtert. Außerdem besteht das Risiko, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer dadurch zu blenden.

Besondere Regeln für Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten

Falls es durch Regen, Schnee oder Nebel zu starken Einschränkungen der Sicht kommt, sollten Sie zusätzlich Nebelscheinwerfer einschalten. Sind entsprechende Scheinwerfer vorhanden, können Sie statt des Abblendlichts das Standlicht verwenden. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, dürfen Sie auch auf Nebelschlussleuchten zurückgreifen.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung der Nebelschlussleuchten?

Generell besteht für Fahrzeugführer keine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten zu nutzen. Sie müssen die Leuchten und Scheinwerfer jedoch spätestens dann ausschalten, wenn sich die Sichtverhältnisse wieder bessern. Dies gilt selbst für eine zeitweise Verbesserung. Andernfalls blenden Sie den nachfolgenden beziehungsweise entgegenkommenden Verkehr.

Nebelschlussleuchte falsch genutzt - droht jetzt ein Bußgeld?

Verwendet ein Fahrzeugführer die Nebelschlussleuchte missbräuchlich, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. In einem solchen Fall kann ein Bußgeld von 20 Euro fällig werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Verwarngeld auf 25 beziehungsweise 35 Euro an.

So verhalten Sie sich richtig bei Aquaplaning

Ein weiteres Risiko, das bei starkem Regenfall besteht, ist das sogenannte Aquaplaning. Dabei bildet sich auf der Fahrbahn ein Wasserfilm, der sich zwischen Reifen und Asphalt schiebt. Die Folge ist eine deutlich verminderte Haftung, wodurch sich Lenk- und Bremskräfte nicht mehr auf den Untergrund übertragen lassen. Im schlimmsten Fall gerät das Auto ins Schlingern. Wie hoch das Risiko dafür ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Geschwindigkeit des Fahrzeugs
  • Wassermenge auf der Fahrbahn
  • Beschaffenheit der Straße
  • Zustand der Bereifung

Um bei entsprechenden Witterungsbedingungen trotzdem sicher zu fahren, sollten Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen. Die Gefahr des Aquaplanings besteht bereits ab einem Tempo von 60 Stundenkilometern. Achten Sie außerdem darauf, dass die Reifen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Achtung bei Automatikfahrzeugen

Fahren Sie ein Automatik-Auto und Ihr Fahrzeug schwimmt durch Aquaplaning auf, wechseln Sie nicht die Fahrstufe. Nehmen Sie stattdessen Ihren Fuß langsam vom Gaspedal, so dass eine Abbremsung durch den Motor verhindert wird.