Corona-Rabatt: So gibt es Geld von der Kfz-Versicherung zurück
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Die Corona-Pandemie schränkte in den letzten Monaten nicht nur private Zusammenkünfte stark ein. Auch das öffentliche Leben kam teilweise fast vollständig zum Erliegen. Gerade auf den Straßen machte sich dieser Umstand deutlich bemerkbar. Pendler befanden sich plötzlich im Homeoffice, es gab keine Autobahnstaus in der Urlaubszeit und auch die Innenstädte wurden größtenteils von der Blechlawine und Parkplatzknappheit verschont. Viele Kfz-Versicherer entschieden daher, Kunden an der darauf zurückzuführenden geringeren Schadensregulierungsbelastung teilhaben zu lassen.
Ziehen alle Versicherungsgesellschaften beim Corona-Rabatt mit?
Corona sorgte weltweit und hierzulande für einen Stillstand, den niemand für möglich gehalten hätte. Für Autofahrer hat die Pandemie jedoch auch positive Nebeneffekte mitgebracht. So sank zum Beispiel die Unfallquote. Das gab den Ausschlag dafür, dass Kfz-Versicherer weniger Schäden regulieren mussten. Einige von ihnen möchten diese Erleichterung nun an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.
Eine Vorreiterrolle spielt hier Deutschlands größter Autoversicherer: die HUK-Coburg. Aber auch andere Gesellschaften schließen sich nach und nach der freiwilligen Beitragsrückzahlung an Kfz-Halter und Kfz-Halterinnen an. Die Allianz bezieht sich dabei auf die coronabedingten Minderkilometer im Abrechnungszeitraum, die Kunden nachweisen müssen.
Viele Kfz-Versicherer gehen allerdings immer noch zögerlich mit einer rückwirkenden Beitragserstattung um. Wie es jedoch so schön heißt: „Fragen kosten nichts“ und mehr als eine Absage können Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft in diesem Fall nicht einhandeln.
Achtung! Die Erstattung erfolgt nicht automatisch!
Auch wenn Ihr Versicherer grundsätzlich Beitragsrückzahlungen aufgrund weniger gefahrener Kilometer in der Corona-Zeit bewilligt, heißt das nicht, dass er Ihnen unaufgefordert Geld auf Ihr Konto überweist. Zumeist sind Sie als Kunde oder Kundin in der Pflicht, sich diesbezüglich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Im Regelfall werden Sie aufgefordert, einen Fahrleistungsnachweis zu erbringen, auf dessen Basis der Versicherer über eine etwaige Beitragserstattung entscheidet.
Corona-Rabatt beantragen: So geht´s!
Grundlage für die Beantragung eines Corona-Rabatts bei der Kfz-Versicherung ist, dass tatsächlich weniger Kilometer im Abrechnungszeitraum gefahren wurden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie aufgrund von Corona im Homeoffice anstatt vor Ort gearbeitet haben. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Versicherung. Diese erfolgt idealerweise schriftlich – entweder per Post oder via E-Mail.
Teilen Sie Ihrer Versicherung auf diesem Wege den Kilometerstand Ihres Fahrzeuges mit. Im Anschluss daran prüft der Versicherer eine Herabsetzung auf die nächstniedrige Abrechnungsstufe und erstattet Ihnen in der Regel rückwirkend die jeweilige Differenz.
Unser Tipp: Bei einer Rückerstattungsabsage durch die Versicherung lohnt sich Hartnäckigkeit. Steht fest, dass Ihr Versicherer grundsätzlich vergütet, versuchen Sie es einfach noch einmal mit einem neuen Antrag.
Versicherungswechsel oder Corona-Rabatt: Was lohnt sich mehr?
Konkurrenz belebt das Geschäft. Für Endkunden ist das ein positiver Aspekt, auf die Kfz-Versicherer trifft dies allerdings seltener zu. Stattdessen sehen Letztere sich einem stetig steigenden Preiskampf gegenüber, der sich für gewöhnlich ausschließlich mit günstiger werdenden Beiträgen gewinnen lässt. Hinzu kommt, dass die klassische Nutzung des Autos insbesondere in Großstädten rückläufig ist. Die Folge sind immer weniger Vertragsabschlüsse.
Mit der Bereitstellung des Corona-Rabatts erhoffen sich viele Versicherer eine Festigung der Kundenbindung sowie eine Imagesteigerung bei potenziellen Neukundinnen und Neukunden. Doch lohnt es sich, aufgrund der rückwirkenden Beitragserstattung an der Versicherungsgesellschaft festzuhalten, wenn zu erwarten ist, dass nach der Pandemie Schluss mit den Vergünstigungen ist?
Diese Frage lässt sich pauschal nur schwierig beantworten. Vielmehr sollten im Vorfeld eines geplanten Wechsels zu einer anderen Versicherung weitere Kriterien unter die Lupe genommen werden, wie die Leistungen im Schadensfall sowie die Möglichkeit der persönlichen Betreuung. Erst hier zeigt sich der tatsächliche Mehrwert des Versicherers.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie den Kfz-Versicherer-Check von Verivox. Wir stellen nicht nur die Beitragstarife der einzelnen Gesellschaften gegenüber, sondern verschaffen Ihnen gleichzeitig einen detaillierten Überblick über deren Leistungen und Service-Angeboten. Dieser Vergleich lohnt an jedem Jahresende.
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