Alkohol am Steuer unter 21 Jahren: Das sind die Folgen
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Um es vorwegzunehmen: Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist grundsätzlich verboten. Der Gesetzgeber kennt in diesem Fall kein Pardon. Daran ändern auch die zweijährige Probezeit oder das begleitete Fahren nichts. Wer mit 17 das erste Mal Auto fahren darf, muss dennoch bis zu seinem 21. Lebensjahr warten, bis er nach einem Bier noch das Auto lenken darf. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob 20 oder 40 Jahre alt – Alkohol beeinträchtigt generell die Fahrtauglichkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Alkohol am Steuer sollte grundsätzlich ein No-Go sein.
- Wer unter 21 Jahren alkoholisiert Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Folgen.
- Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntauglichkeit.
- Wer als Radfahrer mit 0,3 Promille einen Unfall verursacht, muss auch mit Führerscheinentzug rechnen.
Warum ist Alkohol am Steuer unter 21 Jahren verboten?
In der Vergangenheit kam es zu überdurchschnittlich vielen Unfällen mit Führerscheinneulingen, die zwar nicht betrunken, aber schon leicht alkoholisiert waren. Um die Fahranfänger für das Thema "Alkohol am Steuer" zu sensibilisieren und um diese alkoholbedingten Unfälle zu verhindern, wurde dieses strikte Alkoholverbot eingeführt.
Weshalb ist Alkohol am Steuer so gefährlich?
Bei Alkohol handelt es sich um nichts anderes als ein Nervengift. Das Tückische ist, dass die Auswirkungen völlig unterschiedlich ausfallen können. Folgen von Alkohol können sein
- Hemmungslosigkeit
- Aggressivität
- Depressivität
- Müdigkeit
- Verlangsamte Reaktionszeit
- Eingeschränkte Bewegungskoordination
Dabei greift bei einem Menschen nicht grundsätzlich nur ein Sachverhalt. Je nach aktueller Gemütslage kann jeweils ein anderer körperlicher Zustand eintreten. Unstrittig ist jedoch die generell verlangsamte Reaktionszeit, ein zentrales Risiko im Straßenverkehr.
Wie kann ich den Promillegehalt selbst berechnen?
Für diese Berechnung gibt es eine Faustformel. Dazu ein Beispiel anhand eines Bieres: 0,25 Liter mit fünf Prozent Alkohol .
Zuerst wird die Menge an Alkohol im Getränk bestimmt:
- Menge des Getränks (in ml) x Alkoholgehalt (in Vol.-%) / 100 x 0,8 (0,8 bezeichnet das spezifische Gewicht von Alkohol in Gramm pro Kubikzentimeter. In unserem Beispiel ergibt das 10 Gramm Alkohol.
Danach wird die individuelle Flüssigkeitsmenge im Körper berechnet. Bei einem Mann geht man von 70%, bei einer Frau von 60% aus.
- Flüssigkeitsmenge = Körpergewicht / 100 * 70 respektive 60.
Für einen 90 Kilogramm schweren Mann ergibt sich nach einem Glas Bier mit fünf Prozent Alkohol folgende Rechnung:
- 10g Alkohol / (90 / 100 * 70) = 0,16 Promille.
Da es sich hierbei aber nur um eine Faustformel handelt, ist sie in der Praxis mit Vorsicht zu genießen. Sicherer ist es, das Auto stehen zu lassen.
Was passiert, wenn ich jünger als 21 bin und mit Alkohol im Blut angehalten werde?
Diese Frage ist durchaus berechtigt. Die Antwort sollte Grund genug sein, die Hände vom Alkohol zu lassen, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die unschöne Folgen hat:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre
Mit wie viel Promille darf ich fahren, wenn ich älter als 21 Jahre bin?
Die Promillegrenze in Deutschland, ab der Autofahren nicht mehr erlaubt ist, beträgt 0,5 Prozent. In vielen anderen Ländern ist inzwischen eine 0-Promillegrenze eingeführt!
Wer mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit folgenden Strafen rechnen:
- Mindestens 500 Euro Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 2 Punkte in Flensburg
Die nächste Grenze liegt bei 1,1 Promille. Wer mit mehr als 1,09 Promille Auto fährt, begeht einen Straftatbestand. Hier greift kein Bußgeld mehr. Die Konsequenzen dafür lauten
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB)
- 3 Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug
Ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Dies passiert auch, wenn ein Fahrer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille angehalten wird.
Bereits unter 0,5 Promille drohen Einbußen in der Wahrnehmung
Schon 0,2 Promille Blut im Alkohol führen dazu, dass die Belastbarkeit des Körpers eingeschränkt ist. Schon weniger als 0,5 Promille können dazu führen, dass die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Folge ist der sogenannte Tunnelblick, der eine Wahrnehmung am Rand des Sichtfeldes ausschließt. Ab einem Blutalkoholgehalt von einem Promille gilt ein Mensch als absolut fahruntüchtig, da die Reaktionsdauer nicht mehr zeitnah erfolgt.
Ist Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss erlaubt?
Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer. In angetrunkenem Zustand gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch den Straßenverkehr. Wer als Radfahrer mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht, muss mit dem Entzug seines Führerscheins rechnen, wenn er einen besitzt.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Diese zieht ein Strafverfahren nach sich, unabhängig ob der Radfahrer über einen Führerschein verfügt oder nicht.
Bezahlt die Autoversicherung, wenn ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursache?
Zunächst einmal prüft der Versicherer, ob der Unfall ohne Alkoholeinfluss vermeidbar gewesen wäre. Betrug der Alkoholgehalt zwischen 0,5 Promille und 1,09 Promille, steht der Autoversicherung das Recht zu, die Leistung um den Teil zu kürzen, der durch den Alkoholmissbrauch des Fahrers entstanden ist.
Da ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen wird, gibt es keine Teilschuld mehr am Unfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Schadensersatzleistung vom Unfallverursacher zurückverlangen. Bis zu einer Höhe von 5.000 Euro darf die Versicherung die gesamte erbrachte Leistung zurückfordern. Dies gilt generell für Autofahrten unter dem Einfluss von Rauschmitteln, also auch nach dem Gebrauch von Cannabis etc.
Ein Hinweis zum Schluss: Wer als Beifahrer ins Auto steigt, wenn er weiß, dass der Fahrer Alkohol getrunken hat, riskiert, dass er keine Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass der Beifahrer indirekt selbst zu dem Unfall beigetragen hat. Er hat sich wissentlich in Gefahr begeben und den Fahrer nicht vom Fahren abgehalten.
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