Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Pflichtversicherung: die besten Tarife für Ihre sicherheit 

Verivox NGG Siegel
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

Mehr erfahren

Kfz-Versicherung

  • 1-Klick-Kündigungsservice

    EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
    Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.

    Kündigungsgarantie:
    Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.

    Ohne Papier und ohne Unterschrift:
    Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert.

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

    Mehr erfahren

  • FOCUS MONEY: Höchste Kompetenz Versicherungen - Testsieger 2024

    Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

    Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

TÜV Saarland geprüftes Vergleichsportal Preisvergleich KFZ Versicherungsvergleich

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

Stoerer 850 Euro sparen light

Berechnet anhand von

*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)

Tagen
Stunden
Minuten
Sekunden

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation

Das sagen unsere Kunden über uns



4.9 von 5

  • 272262

    Bewertungen

  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen




4.9 von 5

Kfz-Versicherungsvergleich

  • 675 Bewertungen bei Trustpilot
  • seit Dezember 2022
Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Kfz-Pflichtversicherung?
  3. Ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung
  4. Fahren ohne Versicherungsschutz – Bußgeld und Freiheitsstrafe
  5. Verkehrsopferhilfe ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung
  6. Trotz Pflichtversicherungsgesetz – Befreiung von Pflichtversicherung möglich
  7. Weitere Regelungen im Pflichtversicherungsgesetz
  8. Kfz-Versicherungswechsel – Stichtag 30. November nicht vergessen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ignorieren Kraftfahrzeughalter das Pflichtversicherungsgesetz, begehen sie aufgrund der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Straftat.
  • Wenn der Unfallverursacher gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt und nicht haftpflichtversichert ist, kann er für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.
  • In diesem Fall übernimmt die Verkehrsopferhilfe e.V. den Schaden.
  • Wenn der Kraftfahrzeughalter eine neue Versicherung beantragt, profitiert er von einem vorläufigen Versicherungsschutz.

Was ist die Kfz-Pflichtversicherung?

Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), auch "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" genannt, verpflichtet Kraftfahrzeughalter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Dieses Gesetz betrifft alle Kfz-Halter, deren Wagen regelmäßig auf öffentlichen Straßen in Deutschland unterwegs sind. Bei Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz drohen hohe Geldbußen, in manchen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Da bei einem Unfall der Verursacher ohne Pflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen kann, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Verkehrsopferhilfe für den Schaden auf und fungiert somit als Entschädigungsstelle. Des Weiteren legt das PflVG fest, dass der Sitz der Kfz-Versicherung in Deutschland sein muss. In bestimmten Fällen sind Fahrzeughalter allerdings von der Haftpflichtversicherung befreit.

Ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung

Bei einem Verkehrsunfall bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers den entstandenen Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Das Pflichtversicherungsgesetz stellt sicher, dass jeder Kraftfahrzeughalter in Deutschland eine solche Pflichtversicherung abschließt. Damit Autofahrer in Deutschland mit ihrem Wagen über öffentliche Straßen fahren können, benötigen sie eine Fahrzeugzulassung.

Der Halter bekommt beim Abschluss einer Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und gleichzeitig eine Nummer zugewiesen. Nur mit dieser Nummer kann er sein Auto auch zulassen. Deshalb zählt eine Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Voraussetzungen, um sich mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen.

Fahren ohne Versicherungsschutz – Bußgeld und Freiheitsstrafe

Ignorieren Kraftfahrzeughalter das Pflichtversicherungsgesetz, begehen sie aufgrund der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Straftat. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ist der Fahrer beispielsweise gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs und weiß, dass er ohne Versicherungsschutz fährt, besteht ein klarer Vorsatz.

In diesem Fall drohen ein hohes Bußgeld und ein Jahr Freiheitsstrafe. Bei fahrlässigem Verhalten sieht das Pflichtversicherungsgesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor. Gleichzeitig muss der Fahrzeugbesitzer laut Bußgeldkatalog mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen rechnen. Außerdem können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot dazukommen.

Verkehrsopferhilfe ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung

Wenn der Unfallverursacher gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt und nicht haftpflichtversichert ist, kann er für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. In diesem Fall übernimmt die Verkehrsopferhilfe e.V. den Schaden. Verschiedene deutsche Kfz-Versicherer zahlen in einen sogenannten Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe ein. Dieser eingetragene Verein übernimmt die Schadensregulierung allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Hat der Schuldige den Unfall mit Vorsatz herbeigeführt, Fahrerflucht begangen oder besitzt keine eigene Haftpflichtversicherung, übernimmt die Verkehrsopferhilfe die Kosten. Auch dann, wenn die Kranken- oder Kaskoversicherung nicht zahlen, kommt die Verkehrsopferhilfe für die Kosten auf. Eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig, um finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Trotz Pflichtversicherungsgesetz – Befreiung von Pflichtversicherung möglich

Auch wenn das PflVG in Deutschland existiert und gültig ist, dürfen Kraftfahrzeughalter in bestimmten Fällen auf die Kfz-Haftpflichtversicherung verzichten. Ein Kraftfahrzeug, das eine Maximalgeschwindigkeit von bis zu sechs Kilometer pro Stunde hat, müssen Halter ebenso nicht versichern wie zulassungsbefreite Anhänger und Arbeitsmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu zwanzig Kilometer pro Stunde nicht überschreiten.

Aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit ist nämlich hier das Risiko eines größeren Schadens gering. Auch Bund, Länder und Gemeinden, die ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören, sind von diesem Gesetz ausgenommen, da sie genügend finanzielle Mittel besitzen, um größere Schäden selbst zu bezahlen.

Vorläufiger Versicherungsschutz

Bei einem Wechsel der Haftpflichtversicherung gestaltet sich ein lückenloser Übergang oft als schwierig. Wenn der Kraftfahrzeughalter die neue Versicherung beantragt, profitiert er von einem vorläufigen Versicherungsschutz.

Versicherer gewähren diesen aber nur, wenn der Versicherte die erste Prämie innerhalb von zwei Wochen bezahlt. Ist das nicht der Fall, verliert der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend seine Gültigkeit. Verschuldet der Fahrzeughalter also innerhalb dieser zwei Wochen einen Unfall, verstößt er gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. Der Deckungsschutz endet, sobald der Versicherungsnehmer und die Police den Vertrag unterschreiben und ein normales Versicherungsverhältnis entsteht.

Weitere Regelungen im Pflichtversicherungsgesetz

Ablehnungsfrist bei der Kfz-Haftpflicht

Die Ablehnungsfrist definiert den Zeitrahmen, in der sich der Versicherer für oder gegen die Annahme eines Versicherungsantrags entscheiden kann. Gemäß § 5 Abs. 3 Pflichtversicherungsgesetz wird die Ablehnungsfrist innerhalb der Kfz-Haftpflicht auf zwei Wochen begrenzt. Ein Antrag auf Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht darf jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden, da Versicherer per Gesetz verpflichtet sind, jedem Antragsteller Versicherungsschutz zu gewähren. Der Abschluss der Versicherung kann verwehrt werden, wenn

  • sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen,
  • der Vertrag beim bisherigen Versicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung oder anderen Pflichtverletzungen, wie Prämienverzug, beendet wurde.

Liegen keine Ablehnungsgründe vor, muss der Versicherer den Antragssteller für eine Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen. Für eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung besteht keine Annahmepflicht. Sofern der Versicherer innerhalb der gültigen Frist den Versicherungsantrag weder annimmt noch ablehnt, gilt der Vertrag als geschlossen.

Versichererwechselbescheinigung

Die Versichererwechselbescheinigung (VWB) wird nach Vertragsende vom ehemaligen Versicherer ausgestellt. Was in einer VWB in der Kfz-Haftpflicht enthalten sein muss, ist in § 5 Abs. 7 des Pflichtversicherungsgesetzes definiert. Demnach muss sie lediglich Angaben über die Dauer des Versicherungsverhältnisses sowie die Anzahl der während der Vertragslaufzeit gemeldeten Schadensfälle, die zu einer Schadenszahlung oder noch wirksamen Schadensrückstellung geführt haben, beinhalten.

Auch während eines bestehenden Versicherungsverhältnisses kann der Versicherungsnehmer jederzeit eine VWB anfordern. Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Zugang des Verlangens eine VWB auszustellen.

Direktanspruch

Der Direktanspruch räumt dem Geschädigten das Recht ein, sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers zu wenden, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine Aufhebung des Direktanspruchs wird durch das Pflichtversicherungsgesetz ausgeschlossen. Besitzt der Verursacher des Schadens keine Kfz-Haftpflichtversicherung, muss der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber dem Schädiger selbst geltend machen. Erfolgt keine adäquate Entschädigung, kann die Verkehrsopferhilfe den Betroffenen unterstützen.

Ausländerpflichtversicherunggesetz

Das AuslPflVG beinhaltet Regelungen über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge. Demnach dürfen Fahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Ausland nur dann innerhalb des inländischen Verkehrsraums bewegt werden, wenn eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden besteht.

Kfz-Versicherungswechsel – Stichtag 30. November nicht vergessen

Meistens gelten Kfz-Versicherungsverträge für das aktuelle Kalenderjahr. Da immer eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, beläuft sich der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung dementsprechend auf den 30. November. Spätestens dann müssen Fahrzeughalter die Kündigung bei ihrer Police einreichen. Zu diesem Zeitpunkt sollte aber bereits ein neues Versicherungsangebot vorliegen, um einen lückenlosen Übergang zu garantieren und das Pflichtversicherungsgesetz einzuhalten.