Wohnanhänger dürfen maximal 14 Tage auf der Straße stehen
Stand: 14.09.2016
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München - Der ADAC weist Besitzer von Wohnanhängern darauf hin, dass diese nur maximal 14 Tage am Straßenrand stehen dürfen. Ein längeres Abstellen ist unzulässig und mit einem Bußgeld von 20 Euro verbunden. Um die Fahrt bzw. Reise mit dem Wohnanhänger genießen zu können, sollten sich die Autofahrer an diese Bestimmungen halten.
Auch verboten: den Caravan auf Parkplätzen abzustellen, die Schilder explizit beispielsweise Autos oder Bussen vorbehalten. Und der Hänger darf nicht über die Markierung der Parklücke herausragen. Bei Missachtung kostet das 10 bis 30 Euro. Ein Gespann aus Zugfahrzeug und Caravan darf hingegen unbegrenzt am Straßenrand stehen - wenn das nicht weitere Schilder untersagen. "Und ich bin generell verpflichtet, etwa alle zwei bis drei Tage nachzusehen, ob nicht etwa ein temporäres Parkverbot eingerichtet wurde", sagt Jost Henning Kärger vom ADAC.