Wo müssen Autofahrer beim Stoppschild oder Grünem Pfeil genau halten?
Stand: 25.04.2018
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Erfurt – Für Autofahrer gilt, wenn sie das Verkehrsschild "Stop" sehen: Das Fahrzeug muss vollständig zum Stehen kommen und darf nicht mehr rollen. Gleiches gilt bei dem Schild "Grüner Pfeil". Do wo genau muss der Fahrer sein Fahrzeug zum Halten bringen?
"An einem Stoppschild heißt es unmissverständlich: Halt und Vorfahrt gewähren", sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. "Das Fahrzeug muss dabei zum völligen Stillstand kommen. Der Autofahrer muss direkt an der auf der Fahrbahn befindlichen Haltelinie stoppen", so Raspe. Gibt es keine Haltelinie, stoppen die Autos dort, wo die andere Straße zu überblicken ist.
Nach der Haltelinie vorsichtig vorfahren
Der Fahrer auf der Stoppstraße muss nach dem Halt die Vorfahrt gewähren und darf erst dann weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird, erklärt der TÜV Thüringen. An unübersichtlichen Kreuzungen kann es nötig sein, nach einer Haltelinie auch noch ein zweites Mal zu stoppen. Nämlich an der sogenannten Sichtlinie, also unmittelbar an der Kreuzungseinmündung. Ist zusätzlich noch eine Ampel im Einsatz, haben deren Lichtzeichen die höhere Priorität gegenüber dem Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen.
Ähnlich verhält es sich beim Grünen Pfeil. Ist an der Ampel rechts neben dem Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht, so müssen hier bei Rot erst einmal generell alle Autofahrer an der Haltelinie anhalten.
Bis zu 35 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung
Wer vom rechten Streifen nach rechts abbiegen will, darf nach dem Stopp weiterfahren. "Dabei muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass er eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließt", sagt Raspe. "Insbesondere ist auf den Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung zu achten." Auch am Grünpfeil ist ein zweiter Stopp an der Sichtlinie geboten, wenn von der Ampel aus die Straße nicht gut einsehbar ist.
Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld bis zu 35 Euro verhängt werden. Ein überfahrenes Stoppschild wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind beim Missachten des Stoppschilds sowie dem Nichthalten an der Haltelinie bei einer Rotphase 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.