Wie erhalte ich beim Kauf eines E-Autos den "Umweltbonus"?
Stand: 02.02.2017
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Eschborn – Mit dem staatlichen "Umweltbonus" soll der Verkauf von Elektrofahrzeugen angekurbelt werden. Doch wie kommen Käufer von elektrisch betriebenen Autos zu ihrem Geld?
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird, können Anträge stellen. Das teilt das für die Umsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bafa, mit.
Welche Autos werden wie hoch gefördert?
Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 60.000 Euro werden gefördert. Für reine Elektroautos gibt es 2.000 Euro, wenn der Hersteller seinerseits 2.000 Euro erlässt. Sogenannte Plug-in-Hybride können via Stecker aufgeladen werden, verfügen aber über einen ergänzenden Verbrennungsmotor. Sie werden mit 1.500 Euro – plus 1.500 Euro vom Hersteller – gefördert. Die Förderung der Industrie ergibt sich über den entsprechend niedriger ausgewiesenen Kaufpreis, die andere Hälfte gibt es auf Antrag.
Wo bekommt man den Antrag?
Den Antrag können Käufer beim Bafa stellen. Das Bafa weist darauf hin, dass die Anträge nur elektronisch gestellt werden können. Ein entsprechendes Online-Portal findet sich auf der Bafa-Webseite.
Welche Unterlagen sind nötig?
Für die Antragstellung muss man eine Kopie des Kaufvertrages im Online-Portal hochladen. Vor der Auszahlung ist noch eine Kopie der Rechnung und der Zulassungsbescheinigung nachzureichen.
Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten?
Laut Angaben des Bafa gibt es den "Umweltbonus" rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab oder am 18. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen. Nach erfolgreicher Prüfung werde das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen.