Wichtige Neuerungen im Straßenverkehr: Das ändert sich 2017
Stand: 23.12.2016
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Stuttgart/Bonn – Das neue Jahr startet mit umfassenden Neuerungen für Auto-, Motorrad und Fahrradfahrer. So gibt es eine neue Regelung für das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen, Neuwagen müssen sich schärferen Verbrauchstest unterziehen und die Gebühren für Hauptuntersuchung, HU, und Führerschein steigen.
Im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung ändert sich ab 2017 folgendes:
Rettungsgasse
Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt künftig: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. "Die Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen wird damit endlich aufgegeben", sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat, DVR. "Diese Regelung schafft Klarheit und wird die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erhöhen."
30er-Zonen
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die auf 30 km/h reduziert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auf Hauptverkehrsstraßen hingegen waren die Hürden für eine Absenkung auf Tempo 30 bislang sehr hoch. Zukünftig sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.
Ampel-Regelung
Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Gebühren für HU und Führerschein steigen
Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Die theoretische Prüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund 11 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden zukünftig 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Damit steigen die Kosten für den Führerschein weiter, was nach Ansicht des Autoclub Europa, ACE, aber vor allem auch an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. "Die jetzt angehobenen Prüfgebühren sind ja nur ein kleiner Teil", sagt Constantin Hack vom ACE. Abnehmen werde die Zahl der Führerscheinprüflinge dadurch nicht. "Dass der Führerschein immer noch wichtig und für viele fast unerschwinglich ist, sehen wir an den Finanzierungsangeboten im Netz und der Nachfrage", so Hack. Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben.
Spritverbrauch
Neuwagen werden ab September nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) geprüft. Dieser Testzyklus wird zwar auch auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Er ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr unterschiedliche Fahrprofile und dürfte zumindest zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen. Letztlich, so Smetanin, bedürfe es Verbrauchstests unter realen Straßenbedingungen. Denn auch bei dem neuen WLTP-Testzyklus dürften die Hersteller auf legale Schlupflöcher zurückgreifen. So entspreche beispielsweise die Temperatur im Labor nicht den realen durchschnittlichen mitteleuropäischen Außentemperaturen, die wiederum die Abgasreinigung sowie den Verbrauch beeinflussen.
Euro 4 für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen. Die Neureglung jedoch nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandschutz. "Das sorgt aber dafür, dass viele Händler nun die alten Maschinen loswerden wollen. Hier können vielleicht ein paar Schnäppchen geschossen werden", sagt Hack.
Radelnde Eltern
Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Dies ändert sich ab 2017. Eine längst überfällige Entscheidung, wie der VCD betont. "Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten", sagt Smetanin.
E-Bikes auf Radwegen
Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, sollen ab 2017 auch auf den Radwegen rollen. Kenntlich gemacht werden soll dies mit einem neuen Verkehrsschild "E-Bikes erlaubt". Die schnelleren S-Pedelecs jedoch sind davon ausgenommen, sie müssen weiter auf der Fahrbahn fahren. Für die Praxis auf den Radwegen befürchtet der Verkehrsclub Deutschland, VCD, jedoch ein Durcheinander. "Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug." Es sei daher zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h auch auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind, sagt Anja Smetanin vom VCD. Zweifelsfreier wäre es, wenn das Schild S-Pedelecs ausschließen würde.