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Wer darf bei dem Schild "Anlieger frei" die Straße befahren?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Essen/Hannover – Wenn der Zusatz "Anlieger frei" unter einem Verkehrsschild steht, ist in der Straßenverkehrsordnung, StVO, ganz klar geregelt, wer diese Straße befahren darf: nämlich nur Verkehrsteilnehmer, die dort wohnen, arbeiten, geschäftlich zu tun haben oder als Besucher gelten. Das erläutert der TÜV Nord.

Wörtlich kommt der Begriff Anlieger in Paragraf 45 der StVO zwar nicht vor. Allerdings haben Gerichte entschieden, dass darunter alle Personen zu verstehen sind, die mit den Grundstückseigentümern oder Bewohnern der Straße in Beziehung treten wollen. Wer also einen Verwandten oder Bekannten besucht oder ihn abholen möchte, der gilt als Anlieger und darf die Straße rechtmäßig nutzen. Auch wer in die Straße fährt, weil er als Patient zum Arzt oder als Klient zum Anwalt möchte oder Gast eines Hotels in der Straße ist, darf dies tun.

Durchfahrt verboten

Wer die Straße allerdings nur als Abkürzung nutzt oder dort ohne triftigen Grund parkt, also eben nicht mit den Anliegern in einer Beziehung steht, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird.