Wann sind Fahrten mit dem abgemeldeten Oldtimer zulässig?
Stand: 10.08.2017
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Hamburg – Der Oldtimer ist vorübergehend abgemeldet, und die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) ist fällig? Autofahrer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Oldie zur Prüf- und Zulassungsstelle fahren.
Autofahrer müssen jedoch auf direkten Weg zur Prüfstelle fahren, erklärt die Zeitschrift "Auto Bild Klassik" (Ausgabe 09/17). Außerdem muss die Behörde im selben oder im angrenzenden Bezirk liegen.
Die entstempelten Nummernschilder müssen die Oldtimer-Fahrer am Auto montiert haben. Ganz wichtig aber ist: Oldie-Liebhaber sollten vorher mit der Versicherung über das Vorhaben sprechen, damit der Schutz der Kfz-Haftplicht gewährleistet ist.