Vorschrift: Mit dem Dienstwagen jährlich zur Sicherheitsprüfung
Stand: 02.11.2016
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Berlin – Dass Fahrzeuge regelmäßig – nämlich alle zwei Jahre – zur Hauptuntersuchung, HU, müssen, sollte allen Autofahrern bekannt sein. Besitzer eines Dienstwagens müssen zusätzlich – nämlich mindestens einmal jährlich – zu einer Sicherheitsprüfung.
Das gilt nach Angaben der Dekra auch für privat genutzte Dienstfahrzeuge und für von Selbstständigen über die Firma abgerechnete Fahrzeuge. Sie müssen eine Sicherheitsprüfung nach Paragraf 57 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge ablegen. Dazu gehört zum Beispiel die Untersuchung auf vorhandene Warnwesten und eine Betriebsanleitung. Außerdem werden Verletzungsgefahren für den Fahrer gesucht und bei Lastfahrzeugen die Einrichtungen zur Ladungssicherung geprüft.
Zur Sicherheitsprüfung in die Vertragswerkstatt
Diese Prüfungen können laut Dekra von anerkannten Vertragswerkstätten beispielsweise im Rahmen einer Inspektion durchgeführt werden. Zum Nachweis sollten sie entsprechend einzeln auf der Rechnung vermerkt werden. In Jahren, in denen keine Hauptuntersuchung stattfindet, ist die Sachkundigenprüfung "BGV D29 – Prüfung an Pkw" fällig. Dabei wird kein HU-Bericht verfasst, sondern die Prüfung durch das Anbringen einer Plakette dokumentiert.