Vier Tipps rund um die Kfz-Zulassung
Stand: 07.06.2017
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Heidelberg - Wer im öffentlichen Verkehr Auto fahren möchte, braucht eine Kfz-Zulassung – also eine offizielle Anmeldung des Fahrzeuges.
Normalerweise erfolgt die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Heimatstadt. Mit der Anmeldung einher geht die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Die Anmeldung ist für verschiedene Arten von Kennzeichen nötig. Dazu zählen auch Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Tipp 1: Unterlagen vorbereiten
Für die Kfz-Zulassung werden einige Dokumente benötigt, die Verbraucher vorab bereitlegen sollten. Bei einem Neuwagen sind das:
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Versicherungsunternehmens
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer / SEPA-Einzugsermächtigung (nicht bei allen Zulassungsstellen notwendig)
Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung
- für abgemeldete Fahrzeuge: Abmelde- und Stilllegungsbescheinigung
Sie können auch eine andere Person mit der Fahrzeugzulassung beauftragen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vollmacht des Fahrzeughalters.
Tipp 2: Online-Zulassung nutzen
Mittlerweile ist eine Zulassung übers Internet für viele eine Alternative: Die Online-Zulassung spart Zeit und ist unkompliziert. Verbraucher müssen ihre Papiere nicht persönlich bei der Zulassungsstelle vorlegen. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen benötigen Sie zum Ersten Ihr Kennzeichenkürzel und einige Daten zu Ihrem Auto. Zum Zweiten ist eine Vollmacht für den Dienstleister erforderlich, damit dieser Ihr Fahrzeug in Ihrem Namen bei der Behörde zulassen kann.
Bei der Online-Zulassung werden die notwendigen Daten einfach per Post an den Dienstleister gesendet. Auch ein Wunschkennzeichen kann reserviert werden.
Wenige Tage später werden Kennzeichen und Zulassungspapiere zugesendet. Wird das Wunschkennzeichen besonders schnell benötigt, ist dies dank der Expresszulassung bereits innerhalb von 48 Stunden möglich.
Die Fahrzeugpapiere beispielsweise müssen persönlich bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Es ist jedoch möglich, die Kfz-Zulassung im Internet vorzubereiten und so die Wartezeit vor Ort zu verringern. Wenn die Daten schon im Voraus online übermittelt werden, müssen diese später nur noch einmal kontrolliert werden, bevor die Fahrzeugpapiere ausgedruckt werden.
Tipp 3: Kfz-Versicherung auf den Prüfstand
Eine gültige Kfz-Versicherung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Wagens. Um eine günstige Versicherung zu finden, lohnt sich ein Vergleich: Die Preisunterschiede bei Kfz-Versicherungen liegen bei mehreren Hundert Euro.
Früher gab die Autoversicherung die sogenannte Doppelkarte aus: Ein Teil der Karte verblieb bei der Zulassungsstelle, der andere Teil wurde nach erfolgter Zulassung wieder an die Versicherungsgesellschaft geschickt. Diese Doppelkarte hat mittlerweile die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst. Es handelt sich dabei um einen numerischen Code, der bei der Zulassung des Fahrzeugs angegeben werden muss, und über den der bestehende Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann.
Tipp 4: Gebühren beachten
Die Kosten für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs muss der Halter übernehmen. Für eine Neuzulassung fallen etwa 30 Euro an, Gebrauchtwagen sind günstiger. Ein Kurzzeitkennzeichen kostet 10 Euro, ein Saisonkennzeichen 30 Euro. Die Kosten variieren regional leicht. Für eine Online-Zulassung werden Kosten ab 140 Euro fällig.
Die Gebühren werden direkt bei Ausführung des Zulassungsprozesses fällig und können bar oder per elektronischer Zahlung entrichtet werden. Zudem fallen gegebenenfalls Kosten für die Kennzeichen an. Die Prägung des neuen Kennzeichens übernehmen Schildermacher, die sich fast immer in der Nähe von Kfz-Zulassungsstellen befinden.
Seit 2015 können Inhaber eines Wunschkennzeichens dieses bei einer Ummeldung bundesweit behalten. Das Kraftfahrzeug muss zwar noch umgemeldet werden, Kosten für das neue Wunschkennzeichen entfallen jedoch.