Verschneite Verkehrszeichen: Auf Form des Schildes achten
Stand: 20.12.2016
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Essen/Hannover – Auch wenn durch starken Schneefall im Winter Verkehrsschilder mit der weißen Pracht bedeckt und nicht mehr erkennbar sind, behalten sie ihre Gültigkeit. Das gilt zumindest für Verkehrszeichen, deren Bedeutung schon anhand der Form erkennbar ist, erklärt der TÜV Nord.
Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Fahrkundigen selbst unter einer weißen Haube aus Schnee deutlich erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu identifizieren: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht.
Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Der Fahrer kann etwa auf einem zugeschneiten Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h zulässig sind.
Eingeschneite Tempolimit-Schilder nicht gültig
Gerichte haben daher entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren. Das gilt allerdings nicht für nachweislich ortskundige Fahrer. Sie müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, selbst wenn das Verkehrszeichen nicht lesbar ist. Die Richter gehen davon aus, dass die Tempolimits im unmittelbaren Umfeld des Wohnortes bekannt sind.
Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.