Verkehrszeichen: Tempolimit kann nach Gefahrenstelle enden
Stand: 26.05.2017
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Düsseldorf – Weist ein zusätzliches Verkehrszeichen an einer beschilderten Gefahrenstelle ein Tempolimit aus, kann dies danach automatisch enden. Eine explizite Aufhebung des Tempolimits ist nicht nötig.
Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf deuten, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 2 RBs 140/16). Im konkreten Fall standen vor einer Kurve sowohl das Schild für ein Tempolimit von 80 km/h sowie das Gefahrenzeichen "Rechtskurve". Ein Autofahrer fuhr durch die Kurve und geriet danach mit 32 km/h zu viel in einen Blitzer.
Gegen das Bußgeld wehrte er sich. Das Gericht gab ihm Recht. Denn ein solches Tempolimit ende nach der entsprechenden Gefahrenstelle automatisch. Da der Fahrer auf der geraden Straße geblitzt wurde, könne das eine Geldbuße nicht rechtfertigen.