Urteil: Aktivierte Blitzer-App gilt als Radarwarner
Stand: 02.06.2017
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Rostock – Die Nutzung von Radarwarngeräten ist in Deutschland verboten und es droht ein Bußgeld von 75 Euro, wenn Autofahrer mit einem solchen Gerät erwischt werden. Dazu zählt auch eine Blitzer-App, die auf dem Smartphone installiert und aktiviert ist. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hervor, auf die der ADAC hinweist (Az.: 21 Ss OWi 38/17).
Während einer Verkehrskontrolle entdeckte der Polizist bei einem Autofahrer ein Smartphone mit so einer aktivierten Blitzer-App in der Halterung. Eine Bußgeldforderung von 75 Euro folgte. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein. Seine Argumentation: Das Smartphone sei kein Gerät gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 23, Absatz 1b), das dafür bestimmt sei, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Fahrer muss Bußgeld zahlen
Das sah das Gericht anders und wies die Klage ab. Denn im entsprechenden Paragrafen seien Radarwarn- oder Laserstörgeräte nur beispielhaft gemeint. Es reiche aus, wenn durch den Download einer solchen Software oder durch vorinstallierte Programme sowie deren Aktivierung das Gerät auch dazu bestimmt ist, vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Der Autofahrer musste zahlen.