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Unterwegs im Ausland: Ist der alte Führerschein auch hier gültig?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Essen/Hannover – Seit 2013 wird nur noch der EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Doch schon damals hat die Europäische Kommission beschlossen: Alle national ausgestellten Führerscheine müssen auch in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Um trotzdem möglichen Problemen bei einer Kontrolle vorzubeugen, gibt der TÜV Nord wichtige Tipps.

Bis spätestens 2033 laufen die Übergangsfristen, so die Prüforganisation. Das bedeutet: Der früher in Deutschland ausgestellte graue oder rosa Führerschein ist laut Gesetz weiterhin gültig, sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland.

Bescheinigung über Gültigkeit ausdrucken

In der Praxis erleben deutsche Autofahrer in den Nachbarländern aber immer wieder Probleme mit ihrem alten Führerschein, etwa bei Mietwagenverleihern oder bei Fahrzeugkontrollen. Um dem vorzubeugen, können Autofahrer sich rechtzeitig vor der Urlaubsreise ins EU-Ausland das neue, europaweit bekannte Dokument im Scheckkartenformat ausstellen lassen.

Oder sie nehmen behelfsweise einen Ausdruck der EU-Entscheidung zur Gültigkeit des alten Führerscheins (Artikel 1 und 2) mit. Automobilclubs stellen den Text auf ihren Internetseiten kostenlos zum Download zur Verfügung.