Unfallschwerpunkt Zebrastreifen: Was müssen Autofahrer beachten?
Stand: 05.09.2018
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Stuttgart – Im Straßenverkehr gehören Fußgänger zu den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. "Nehmen Sie daher noch mehr Rücksicht auf Fußgänger", appelliert Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei der Expertenorganisation DEKRA, an alle Autofahrer.
Das gilt am Zebrastreifen ganz besonders. Denn Fußgängerüberwege sind ein Unfallschwerpunkt. Fußgängern sowie Roll- und Krankenfahrstuhlfahrern, die erkennbar über den Überweg wollen, müssen Autofahrer Vorrang gewähren.
Vor Zebrastreifen langsam fahren
Nur mit mäßigem Tempo dürfen die Autos dann heranfahren und müssen, wenn nötig warten, erklärt DEKRA und verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Ansonsten drohen ihnen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Stockt der Verkehr hinter dem Zebrastreifen, müssen Autofahrer vor diesem anhalten. Fahrradfahrer sollten am Übergang absteigen, denn nur so gelten auch sie als Fußgänger und haben Vorrang.
Parkabstand mindestens fünf Meter
Expertin Ritter warnt davor, zu nahe an Fußgängerüberwegen zu parken. Dies kann die Sicht von Fußgängern und Autofahrern gefährlich behindern. In Deutschland zum Beispiel muss der Abstand mindestens fünf Meter betragen. Besondere Vorsicht ist beim Abbiegen gefragt. Hier werden Fußgänger leicht übersehen, wenn sie gleichzeitig von zwei Seiten kommen. Und noch ein Tipp: "Überholen Sie nicht in unübersichtlichen Situationen, etwa wenn ein großes Fahrzeug vor Ihnen langsamer fährt und anhält. Möglicherweise geht gerade ein Fußgänger über die Straße", so Ritter.
Sichtkontakt zu Autofahrern
Auch die Fußgänger selbst können zu ihrer Sicherheit beitragen. "Lassen Sie sich nie vom Smartphone oder anderen Dingen ablenken, wenn Sie über die Straße gehen", rät die Unfallforscherin. Allerdings sollte man sich als Fußgänger auch an Zebrastreifen nicht blind darauf verlassen, dass ein Fahrzeug anhält. Täglich sterben auf den Straßen der EU rund 20 Fußgänger, insgesamt 7.000 im Jahr. Jeder vierte dieser Unfälle passiert an Überwegen. 2017 wurden allein in Deutschland 483 Fußgänger getötet, wie DEKRA aus aktuellen Statistiken zitiert.