Unfall mit Räumfahrzeug: Autofahrer haftet bei Zusammenstoß
Stand: 12.01.2018
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Frankfurt/Main – Sind bei winterlichen Temperaturen Räumfahrzeuge unterwegs, um die Straßen für den Verkehr freizuhalten, müssen Autofahrer solchen teilweise überbreiten Fahrzeugen Platz machen.
Dabei müssen sie einkalkulieren, dass Räumfahrzeuge über die Straßenmitte hinausragen können. Daher sind die Autofahrer verpflichtet, in so einem Fall weit genug nach rechts ausweichen, um nicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenzustoßen. Das regelt die Straßenverkehrsordnung.
Übersieht der Autofahrer das Fahrzeug oder schätzt die Breite falsch ein, haftet er bei einem Unfall. Darüber informiert der Automobilclub von Deutschland, AvD, in Frankfurt am Main. Er verweist auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 11 O 780/00).