SUVs dürfen nicht überall parken
Stand: 24.11.2016
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Stuttgart – Das sollten alle SUV-Fahrer wissen: Fahrzeuge, die das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen überschreiten, dürfen nicht jeden Parkplatz nutzen. Darauf weist der Auto Club Europa, ACE, hin.
Tabu sind für sie die mit blauen Parkschildern ausgewiesenen Flächen auf Gehwegen. Wer dennoch hier parkt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Sind die Flächen nicht nur beschildert, sondern auch noch markiert, kostet es automatisch immer 15 Euro.
Audi Q7, Mercedes GLS oder Range Rover Sport
Zu schwer für solche Parkplätze können schon große SUVs wie etwa Audi Q7, Mercedes GLS oder Range Rover Sport sein, aber vor allem Transporter oder Wohnmobile. Wichtig dabei: "Maßgeblich ist nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das in den Papieren ausgewiesene zulässige Gesamtgewicht", sagt Constantin Hack vom ACE.
Wer zu Unrecht ein Knöllchen bekommt, sollte zunächst nicht zahlen und das Schreiben der Bußgeldbehörde abwarten. "Mit einer Kopie des Fahrzeugscheins ist die Sache dann in der Regel schnell geklärt."