Sturmschäden am Auto: Teilkaskoversicherung zahlt
Stand: 01.03.2022
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Wird ein Auto bei einem Sturm beschädigt, reguliert die Teilkasko den Schaden. Hat der Fahrzeughalter keine Kaskoversicherung, muss er für die Reparatur selbst aufkommen. Dies gilt auch, wenn ein gesichertes Baustellenschild bei einem Orkan auf das Fahrzeug fällt.
Zu diesem Sachverhalt urteilte jüngst das Landgericht Köln (Aktenzeichen 5 O 313/19). Bei einem Sturm war 2019 in Köln ein Baustellenschild auf das Auto des Klägers gefallen. Dieser verklagte die Stadt Köln auf Schadensersatz. Seiner Meinung nach hafte die Stadt als Auftraggeber der Bauarbeiten für die am Auto entstandenen Schäden.
Das Landgericht wies die Klage zurück. Das Schild war nach Überzeugung des Gerichts ordnungsgemäß gesichert. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht war nicht festzustellen. Der Schaden sei allein auf den Sturm zurückzuführen, der eine Stärke von bis zu 12 Beaufort erreichte.
Kaskoversicherung zahlt bei Sturmschäden
Hätte der Autofahrer aus dem Rechtsstreit eine Teilkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen, hätte diese den Schaden übernommen. Die Teilkasko bezahlt Schäden am eigenen Fahrzeug infolge von Sturm - üblicherweise ab Windstärke 8. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Äste bei einem Sturm das Auto beschädigen. Verlangt die Versicherung einen Nachweis über die Windstärke, können Versicherte beispielsweise auf die Daten des Deutschen Wetterdienstes oder auf die Berichterstattung in der örtlichen Tagespresse verweisen.
Übrigens: Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen. Nach einem gemeldeten und regulierten Schaden findet also auch keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts statt. Lediglich der vereinbarte Selbstbehalt muss von Autofahrern selbst bezahlt werden.