Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Senioren aufgepasst: Dieser Spartipp kann Kfz-Versicherungskosten ungewollt verdoppeln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Seniorinnen und Senioren haben ein höheres Unfallrisiko und zahlen daher deutlich mehr für ihre Kfz-Versicherung als jüngere Fahrerinnen und Fahrer. Ein beliebter Trick, um den Alterszuschlag zu umgehen, ist das Auto als Zweitwagen über das Kind mitversichern zu lassen. Das kann die Versicherungskosten bestenfalls um bis zu 54 Prozent senken. Doch Vorsicht: Wer nicht alles richtig macht, zahlt am Ende nicht weniger, sondern sogar um bis zu 113 Prozent mehr. Das zeigt eine Analyse von Verivox.

Teurer Aufschlag bei erstmaliger Versicherung eines Zweitwagens

Der Grund: Versichern Autofahrerinnen oder Autofahrer erstmalig einen Zweitwagen, steigen sie in der Schadensfreiheitsklasse ½ ein. Wollen Senioren also ihr Fahrzeug auf einen jüngeren Angehörigen versichern, um dem Altersaufschlag zu entgehen, sollten sie auch auf die Schadenfreiheitsklasse achten, in die das Auto eingestuft wird. "Die Schadenfreiheitsklasse gehört zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf den Kfz-Versicherungsbeitrag", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "War in der Vergangenheit ein Zweitwagen auf den Angehörigen versichert, können diese Schadenfreiheitsklassen auch wieder reaktiviert werden."

Für einen 85-jährigen Senior, bzw. eine 85-jährige Seniorin, wird die Kfz-Versicherung um 18 Prozent (148 Euro) teurer, wenn er seinen VW Golf über ein 30 Jahre jüngeres Kind in der Schadenfreiheitsklasse ½ versichert. Für jüngere Senioren wären die Mehrkosten sogar noch höher. Sie zahlen einen geringeren Alterszuschlag, wenn sie ihr Auto selbst versichern. Ein 75-Jähriger zahlt 63 Prozent (359 Euro) mehr, wenn er sein Fahrzeug über ein 30 Jahre jüngeres Kind versichert, ein 65-jähriger Golf-Fahrer zahlt sogar mehr als doppelt so viel (113 Prozent bzw. 444 Euro Aufschlag).

Alter
Senior ist Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer
Auto über Kind versichert
Aufschlag in €
Aufschlag in %
85 825,95 € 973,66 € 147,71 € 18%
75 573,53 € 932,69 € 359,16 € 63%
65 394,03 € 838,34 € 444,30 € 113%

Top 5-Tarife; Berechnung: Senior und 30 Jahre jüngeres Kind
SF-Klasse 1/2 des Versicherungsnehmers bei der Versicherung über das Kind
Versicherung: Haftpflicht inkl. Teil- und Vollkasko (150/300 Euro Selbstbeteiligung)
Fahrleistung: 10.000 km/Jahr

45 Prozent Ersparnis nach Übertragung von Schadenfreiheitsklassen

Günstiger wird’s, wenn der Senior seine Schadenfreiheitsklassen weitergibt. Sie können auf direkte Angehörige wie Kinder, Enkel und Ehepartner übertragen werden. Wie viele Klassen weitergegeben werden können, bemisst sich an den Jahren, die ein Versicherungsnehmer im Besitz eines Führerscheins ist. Das 30 Jahre jüngere Kind des 85-jährigen Golf-Fahrers kann deshalb mit SF-Klasse 35 die Einstufung des Elternteils vollumfänglich übernehmen. Versichert der Senior dann sein Fahrzeug über das Kind, ist die Prämie um 45 Prozent günstiger als bei einer Versicherung auf eigenen Namen.

Alter
Senior ist Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer
Auto über Kind versichert und SF-Klassen weitergegeben
Differenz in €
Differenz in %
85 825,95 € 454,30 € -371,66 € -45%
75 573,53 € 499,60 € -73,93 € -13%
65 394,03 € 544,23 € 150,20 € 38%

Top5-Tarife; Berechnung: Senior und 30 Jahre jüngeres Kind
Altersabhängige SF-Klasse (35/27/17) des Versicherungsnehmers bei der Versicherung über das Kind
Versicherung: Haftpflicht inkl. Teil- und Vollkasko (150/300 Euro Selbstbeteiligung)
Fahrleistung: 10.000 km/Jahr

Auch der 75-Jährige kann mit der Weitergabe der Schadenfreiheitsklassen an sein Kind seinen Beitrag senken. Für ihn wird es um 13 Prozent günstiger, sein Kind wird in die Klasse 27 eingestuft. Der 65-jährige Golf-Fahrer zahlt hingegen auch nach Weitergabe seiner Schadenfreiheitsklassen drauf.

Versicherung als Mitfahrer spart bis zu 54 Prozent

"Die Abgabe der Schadenfreiheitsklassen ist endgültig", erläutert Wolfgang Schütz. "Autofahrer haben keine Möglichkeit, sich diese Klassen wieder zurückzuholen. Diese Entscheidung sollte deshalb gründlich abgewogen werden."

Eine Möglichkeit, den Kfz-Versicherungsbeitrag noch weiter zu senken, ist die Zulassung des Fahrzeugs auf einen jüngeren Familienangehören. Als mitversicherter Fahrzeugnutzer fällt das Risiko des 85-Jährigen kaum ins Gewicht. Die Prämie ist nur 34 Euro teurer, als bei einer alleinigen Versicherung des 55-jährigen Kinds und senkt den Beitrag für den Senior um 54 Prozent. Aber: Der 65-Jährige spart auch in diesem Fall nicht.

Alter
Senior ist Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer
Auto über Kind zugelassen und versichert
Differenz in €
Differenz in %
85 825,95 € 383,79 € -442,16 € -54%
75 573,53 € 427,70 € -145,83 € -25%
65 394,03 € 464,16 € 70,12 € 18%

Top5-Tarife; Berechnung: Senior und 30 Jahre jüngeres Kind
Altersabhängige SF-Klasse (35/27/17) des Versicherungsnehmers bei der Versicherung über das Kind
Versicherung: Haftpflicht inkl. Teil- und Vollkasko (150/300 Euro Selbstbeteiligung)
Fahrleistung: 10.000 km/Jahr

Methodik

In den Modellrechnungen sind die Rahmenbedingungen abgesehen vom Alter und der Schadenfreiheitsklasse identisch: Die Versicherten aus Hamburg fahren einen VW Golf VIII 1.0 TSI mit einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 Kilometern.