Saisonkennzeichen: Tipps für Cabrio, Youngtimer & Co
Stand: 30.03.2017
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München – Wer etwa ein Cabrio, Wohnmobil oder Liebhaberauto nicht das ganze Jahr über fahren will, kann es mit einem Saisonkennzeichen anmelden. Der ADAC und der TÜV Rheinland geben wichtige Tipps für Fahrer von solchen Fahrzeugen.
Ein wichtiger Vorteil – laut ADAC – ist, dass sich mit dem Saisonkennzeichen bares Geld sparen lässt. Die Steuer wird nur für die gewählte Spanne fällig, und auch bei der Versicherung sind Einsparungen möglich. Für zwei bis maximal elf Monate lässt sich ein Fahrzeug anmelden.
Allerdings gibt es auch Nachteile: Außerhalb des Zeitraums dürfen Halter ihr Gefährt nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abstellen – und schon gar nicht fahren. Denn dann besteht keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung. Auf privatem Gelände gelten Haftpflicht und Teilkasko in der Regel eingeschränkt weiter. So könne beispielsweise die Teilkasko etwa bei einem Diebstahl oder bei Schäden durch einen Sturm greifen.
HU abgelaufen: direkt zur Prüfstelle
Vor der ersten Fahrt sollten Besitzer eines Cabrios oder Youngtimers, die ein Saisonkennzeichen haben, schauen, ob die Prüfplakette der Kfz-Hauptuntersuchung, HU, noch gültig ist. "Wenn nicht, sollte die erste Fahrt unverzüglich zur HU in die Prüfstelle oder in die Werkstatt führen", rät Vincenzo Lucà vom TÜV Süd. Den HU-Termin sollten sich die Autofahrer schriftlich geben lassen oder die E-Mail ausdrucken, falls sie auf der Fahrt in eine Polizeikontrolle geraten. Ab einer Überziehung von zwei Monaten können 15 Euro Bußgeld fällig werden, zwischen vier und acht Monaten werden daraus 25 Euro. Ab acht Monaten müssen Autofahrer mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Und: "Ohne gültige HU kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben". So könne er unter Umständen wegfallen oder der Fahrer in Regress genommen werden, sagt Lucà.