Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge: Notfalls rote Ampel missachten
Stand: 10.08.2016
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Berlin – Wenn Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, müssen Autofahrer den Einsatzfahrzeugen Platz machen. Um ein unnötiges Verkehrschaos zu verhindern, sollten sich alle Verkehrsteilnehmer an einige Regeln halten.
Je nach Verkehrslage und örtlichen Verhältnissen sollten Autofahrer am besten ganz rechts ranfahren und dort stoppen oder langsam weiterfahren, rät der ADAC. Im Stadtverkehr kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, nach links auf eine Abbiegespur auszuweichen oder durch das Einfahren in eine Kreuzung Platz zu machen – das gilt selbst bei einer roten Ampel.
Kein Bußgeld bei Rotlichtverstoß
Wer geblitzt wird, müsse wegen eines solchen Rotlichtverstoßes kein Bußgeld befürchten, erläutern die Experten. Denn weil auch das jeweilige Einsatzfahrzeug geblitzt wird, sei der Grund für das Einfahren in die Kreuzung gut dokumentiert.
Im Stau immer Rettungsgasse freihalten
Auf mehrspurigen Straßen sollte laut ADAC sofort eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht gebildet werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Fahrzeuge auf der linken Spur weichen dazu nach links aus. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, orientiert sich nach rechts. Wer den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen den Angaben zufolge 20 Euro Verwarnungsgeld.