Parkschein hinter vereister Scheibe: Freikratzen nicht erforderlich
Stand: 21.11.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München – In der Straßenverkehrsordnung, StVO, steht, dass der Parkausweis oder das Parkticket von außen gut sichtbar ins Auto gelegt werden muss. Am besten hinter die Windschutzscheibe.
"Es gibt aber keine Verpflichtung dafür, die Scheibe im Winter freizukratzen", sagt Stephan Miller, Verkehrsjurist beim ADAC. Mit der richtigen Platzierung hat der Fahrer seine Pflicht erfüllt und muss während der Parkdauer sein Fahrzeug nicht kontrollieren.
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Ralph Wefer
Ralph kam 2017 zu Verivox, um unsere Kunden bei ihrer Suche nach günstigen Finanz- und Versicherungsprodukten zu unterstützen. Zuvor hat er mehrere Jahre als Verbraucher-Journalist bei t-online.de gearbeitet.
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