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Parkschein hinter vereister Scheibe: Freikratzen nicht erforderlich

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München – In der Straßenverkehrsordnung, StVO, steht, dass der Parkausweis oder das Parkticket von außen gut sichtbar ins Auto gelegt werden muss. Am besten hinter die Windschutzscheibe.

"Es gibt aber keine Verpflichtung dafür, die Scheibe im Winter freizukratzen", sagt Stephan Miller, Verkehrsjurist beim ADAC. Mit der richtigen Platzierung hat der Fahrer seine Pflicht erfüllt und muss während der Parkdauer sein Fahrzeug nicht kontrollieren.