Parken, Halten oder Warten: Worin genau liegt der Unterschied?
Stand: 13.12.2017
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Essen/Hannover – Autofahrer gehören das Halten und Parken zum alltäglichen Straßenverkehr. Dieser sogenannte ruhende Verkehr ist in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Experten des TÜV Nord erläutern den Unterschied zwischen Parken, Halten und Warten.
Als Halten gilt demnach jede vom Fahrer selbst gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen, erklärt der Prüforganisation. Das kann sein, um etwa andere Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Dagegen gelten unfreiwillige Stopps laut den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht als Halten. Zum Beispiel dann etwa, wenn Autofahrer an einer roten Ampel, vor einem geschlossenen Bahnübergang, im Stau oder auf Anweisung eines den Straßenverkehr regelnden Polizisten stoppen. Das gilt als Warten.
Drei-Minuten-Regel
Für die Definition des Parkens gilt die Drei-Minuten-Regel: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der hat sein Fahrzeug geparkt, erläutert der TÜV Nord. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, sodass er im Bedarfsfall jederzeit wieder in den Verkehr eingreifen kann, der parkt nicht, sondern hält.
Die Unterscheidung zwischen Halten und Parken ist wichtig, weil die Verkehrsregeln unterschiedliche Verbote für das Halten oder Parken vorsehen, etwa das grundsätzliche Halteverbot vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder das grundsätzliche Parkverbot vor Ein- und Ausfahrten an Grundstücken oder vor und hinter Kreuzungen.