Nach der Karnevalsparty das Auto auch am nächsten Tag stehenlassen
Stand: 17.02.2017
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Köln/München – Karneval und Fasching stehen vor der Tür. Gerne wird auf den abendlichen Partys und Sitzungen Bier, Wein und Schnaps ausgeschenkt und getrunken. Daher sollten Auto- und Motorradfahrer, die alkoholische Getränke konsumiert haben, sich nicht mehr hinter das Steuer seines Wagens setzen oder aufs Motorrad schwingen – und auch am nächsten Tag darauf verzichten.
Denn der Körper baut rund 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab, erklärt der TÜV Rheinland. So kann am nächsten Morgen noch entsprechend viel Restalkohol im Blut vorhanden sein. Tückisch dabei: Diese Berechnungen bieten immer nur eine Orientierung, denn der menschliche Körper sei keine Maschine, erklärt der ADAC. Es gebe weder Wundermittel, die den Promille-Abbau beschleunigen, noch helfen etwa Kaffee oder Duschen dabei.
Straftat mit 0,3 Promille im Blut
Schon kleine Mengen Restalkohol können gravierende Folgen haben: Wer 0,3 Promille im Blut hat, kann bereits eine Straftat begehen, wenn er etwa Schlangenlinien fährt oder alkoholbedingt einen Unfall baut. Dann sind laut ADAC nicht nur eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg fällig. Sondern der Fahrer muss auch seinen Führerschein abgeben – für mindestens sechs Monate. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit oder junge Fahrer unter 21 Jahren gelte sogar die Null-Promille-Regelung, so der TÜV Rheinland.