Mobile Halteverbotsschilder: Abschleppen nach 48 Stunden zulässig
Stand: 28.11.2016
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Münster – Werden aufgrund eines Umzuges mobile Halteverbotsschilder aufgestellt, haben Fahrzeughalter oder Autofahrer 48 Stunden Zeit, ihr Auto umzuparken. Passiert das nicht, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden (Az.: 5 A 470/14).
Im konkreten Fall parkte eine Frau ihr Auto in einer Straße und flog in den Urlaub. Einen Tag später stellte ein Umzugsunternehmen am Vormittag ein mobiles Halteverbotsschild auf, das drei Tage später vom Morgen an gelten sollte. Am Nachmittag des dritten Tages wurde das Auto abgeschleppt.
Begründung: heutige großstädtische Bedingungen
Die Kosten hatte die Halterin zu tragen, wie das Gericht im Urteil bestätigte. Es sei bereits eine Frist von 48 Stunden zwischen Aufstellen und Abschleppen ausreichend. Als Begründung nannte das Gericht die heutigen großstädtischen Bedingungen, die unter anderem in rechtlicher Hinsicht an den Straßenraum gestellt würden. Es sei eine wesentliche Einschränkung der Effizienz der Gefahrenabwehr zu befürchten, wenn die Vorlaufzeit auf mehr als 48 Stunden bemessen würde. Für Dauerparker sei das ebenfalls zumutbar. Allerdings weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, DAV, darauf hin, dass andere Obergerichte eine Frist von drei vollen Tagen verlangen.